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Grafik: iStock.com/sorbetto

Beim Erwerb einer Immobilie passiert es nicht selten, dass in der Kalkulation die Nebenkosten fast vergessen werden. Sie können den Endpreis für das Traumhaus oder die Wohnung jedoch deutlich anheben. Und auch die laufenden Kosten nach dem Erwerb sollten künftige Immobilienbesitzer auf der Rechnung haben. Hier ein Überblick über die Erwerbsnebenkosten im Einzelnen:

Grunderwerbsteuer

Jeder Grundstückskauf in Deutschland wird mit der Grunderwerbsteuer besteuert. Die Grunderwerbsteuer ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die Sätze variieren zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro für eine Immobilie kommen bis zu 13.000 Euro Grunderwerbsteuer hinzu. Die Grunderwerbsteuer trägt normalerweise der Käufer.

Maklerprovision

Immobilienmakler erheben üblicherweise für ihre Beratungsleistungen eine Provision. Das neue Maklerrecht sieht vor, dass die Provision von Verkäufern und Käufern je zur Hälfte getragen wird. Besagte Provision liegt für Käufer oft bei 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer. Die Maklerprovision wird nur dann fällig, wenn der Immobilienmakler den Abschluss des Kaufvertrages über die Immobilie erfolgreich an Sie als Käufer vermittelt hat.

Notargebühren

Die Notargebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch (bei Bankfinanzierungen) trägt in der Regel der Käufer. Die Gebühren betragen circa ein Prozent des Kaufpreises. Die Notargebühren sind zuletzt im Jahr 2014 erhöht worden.

Bankgebühren

Banken wollen oft eine Bearbeitungsgebühr bei der Finanzierungsbearbeitung in die Zinskondition einrechnen. Achten Sie darauf, ob eine Wertermittlungsgebühr entsteht.

Vermessung

Ist das Grundstück, das Sie kaufen, schon vermessen? Muss eine neue Einmessung vorgenommen werden? Dafür sind Vermessungsbüros zuständig. Wenn der Verkäufer die Vermessung nicht im Kaufvertrag übernimmt, dann können diese Kosten auf den Käufer zukommen.

Räumung eines Grundstücks

Müssen auf dem Wunschgrundstück eventuell Bäume entfernt, muss Schutt beseitigt und abgefahren werden? Können Sie vereinbaren, dass der Verkäufer das Grundstück beräumt übergibt? Wenn nicht, sollten Sie vorab einen Kostenvoranschlag für diese Arbeiten einholen.

Erschließungsgebühren

Muss zum Beispiel ein Wasser- oder Gasanschluss neu ans Grundstück gelegt, eine Straße neu gepflastert oder ein Fußweg neu angelegt werden, fallen Erschließungskosten an. Klären Sie, ob das Grundstück, das Sie kaufen, vollständig erschlossen ist. Wenn nicht, sollten Sie prüfen, welche Kosten auf Sie zukommen können. Architekten, Sachverständige, das Bauamt können Sie hier unterstützen.

Laufende Kosten nach dem Erwerb

Die Grundsteuer fällt in ganz Deutschland in unterschiedlicher Höhe an und wird in den Bundesländern aktuell überarbeitet. Abhängig vom so genannten Einheitswert eines bebauten Grundstücks (das ist nicht der Kaufpreis!) und einem Steuermessbetrag kommt für die Berechnung der Grundsteuer der Hebesatz zur Anwendung, den jede Gemeinde individuell festlegt. Deshalb ist die Grundsteuer in den Gemeinden auch unterschiedlich hoch. In Gemeinden mit einem niedrigen Hebesatz liegt die Grundsteuer bei einem Einfamilienhaus durchschnittlich bei etwa 450 Euro im Jahr, in Gemeinden mit höheren Hebesätzen werden auch 650 Euro oder mehr im Jahr erreicht.

Weitere Belastungen

Als laufende Nebenkosten fallen im Jahr die Kosten für Frischwasser, Abwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung und Winterdienst an. Vor allem die Kosten für Frischund Abwasser sind sehr vom Verbrauch abhängig, weil diese je Kubikmeter berechnet werden. Anhand des Betriebskostenspiegels lassen sich Durchschnittswerte für die überschlägige Kalkulation ermitteln. Diese liegen gemessen an der Wohnfläche einer Wohnung oder eines Hauses für Frisch- und Abwasser bei etwa 0,35 Euro je Quadratmeter und Monat, für Müllentsorgung und Straßenreinigung bei circa 0,20 Euro je Quadratmeter und Monat und für die Gebäudeversicherung auch bei etwa 0,20 Euro je Quadratmeter und Monat. Hinzu kommen außerdem die weiteren Nebenkosten für Warmwasser, Heizung, Schornsteinfeger, Wartung der Heizung und Ähnliches.

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Sven R. Johns

ist Rechtsanwalt und Partner bei Mosler + Partner Rechtsanwälte München/Berlin. Zuvor war er Bundesgeschäftsführer des Immobilienverbandes IVD.

RI 2022 / SRJ

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