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Grafik: Tobias Rieger

Je nachdem, welche Immobilie Sie kaufen oder sich bauen lassen, kreuzen diese Protagonisten Ihren Weg:

Architekt

Der Architekt ist das künstlerische und technische Herz der Planung einer neuen Immobilie. Mit dem Architekten schließen Sie einen Vertrag ab, in dem seine Leistungen genau definiert sind. Das kann von der reinen Entwurfsplanung bis zur Ausführung und Bauüberwachung reichen.

Bauträger

Bauträger bauen auf einem eigenen Grundstück eine Immobilie und verkaufen in einem einheitlichen Bauträgervertrag das Eigentum an Grundstück und Immobilie zusammen. Der Bauträgervertrag ist eine Mischung aus Kauf- und Werkvertrag über die Erstellung des Gebäudes. Der Bauträger erhält in der Regel Abschlagszahlungen vom Käufer für die Erstellung der Immobilie. Neu ist, dass der Bauträgervertrag jetzt im BGB geregelt ist.

Bauunternehmen

Als Grundstückseigner schließen Sie mit einem Bauunternehmen einen Werkvertrag ab. Im Unterschied zum Bauträgervertrag wird hier ein reiner Bauvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag ist im Gegensatz zum Bauträgervertrag nicht beurkundungspflichtig.

Finanzierungsvermittler

Vermittler von Baufinanzierungen vergleichen Angebote verschiedener Banken und sind Ihnen beim Abschluss der Kreditverträge mit Banken behilflich. Da die Internetangebote von Finanzierungen oft kaum vergleichbar sind, können Finanzierungsberater wertvolle Dienste leisten. Mitunter machen sie die Finanzierung überhaupt erst möglich.

Immobilienmakler

Makler haben einen guten Marktüberblick über neue und Bestandsimmobilien in der Umgebung. Sie schließen mit dem Immobilienmakler einen Maklervertrag ab, der eine Provisionspflicht im Erfolgsfall, also dem Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages, festschreibt. Die Neuregelung des Maklerrechts sieht vor, dass Käufer und Verkäufer sich in der Regel die Provision teilen und sich zur Zahlung in gleicher Höhe verpflichten. Die BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS unter den Immobilienmaklern stehen Ihnen als Berater gern zur Verfügung. Achten Sie auf die Auszeichnung für das aktuelle Jahr.

Notar

Grundstückskaufverträge sind nach deutschem Recht beurkundungspflichtig. Die Beurkundung erfolgt vor einem Notar. Notare sind neutral. Sie beraten Käufer und Verkäufer beim Abschluss des Kaufvertrags nicht. Dabei sorgen Notare am Ende für den reibungslosen Übergang des Eigentums an der Immobilie, sie regeln die Eintragung im Grundbuch, mit der Sie erst zum Eigentümer Ihrer gekauften Immobilie werden.

Rechtsanwalt

Stoßen Sie auf Fragen, die Ihnen beim Abschluss eines Grundstücksgeschäfts nicht ganz klar sind und bei denen auch alle übrigen Berater Ihnen nicht helfen können, dann kann es sich empfehlen, einen Rechtsanwalt mit der Klärung zu beauftragen. Im Unterschied zum Notar klärt der Anwalt Sie zu allen offenen Fragen auf und erläutert Ihnen die Risiken, die Sie möglicherweise eingehen.

Sachverständiger

Sachverständige ermitteln den Wert der Immobilie nicht anhand des Angebotspreises, den Sie aus dem Internet kennen oder der dem Verkäufer vorschwebt, sondern anhand verschiedener Berechnungsmethoden, zum Beispiel des Sachwert- oder des Ertragswertverfahrens. Banken setzen Sachverständige ein, um den Beleihungswert einer Immobilie zu ermitteln.

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Sven R. Johns

ist Rechtsanwalt und Partner bei Mosler + Partner Rechtsanwälte München/Berlin. Zuvor war er Bundesgeschäftsführer des Immobilienverbandes IVD.

RI 2022 / SRJ