Wahlberg_klein.jpg
Foto: Tyler Hogen

Beverly Hills/USA - frühere Villa von Filmstar Mark Wahlberg zu verkaufen

+++ Beste Lage von Los Angeles, 6.880 m2 Grund und 1.200 m2 Wohnfläche, Gästehaus, Kino, Pool mit eigener Grotte und Wasserfall, Basketballplatz, Mega-Gym mit Fitnessstudio und Boxring – das ehemalige Anwesen von Filmstar und Rapper Mark Wahlberg lässt nicht nur das Herz von sportlichen Immobilieninteressenten höher schlagen. Hier wurden auch schon einige Filme und Serien gedreht. Nun steht es für rund 27,2 Millionen Euro zum Verkauf. Mehr Bilder und Infos unter www.toptenrealestatedeals.com.


München - Gutachterausschuss vermeldet deutliche Rückgänge

+++ Die aktuellen Zahlen des Gutachterausschusses München (Quartale 1 bis 3) verdeutlichen die rückläufigen Tendenzen am deutschen Wohnimmobilienmarkt. Selbst an der Isar, dem Highflyer-Standort der vergangenen Jahre, stehen die Zeichen auf Flaute. Potentielle Käufer werden die aktuellen Zahlen sicher gerne hören, scheint sich der Markt in der bayerischen Landeshauptstadt doch sichtlich zu beruhigen. So sank der Geldumsatz in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 31% auf rund 9,1 Milliarden Euro. Auch die Zahl der Transaktionen ging im gleichen Zeitraum um 24% zurück. Thomas Aigner, Geschäftsführer von Aigner Immobilien und Mitglied des Gutachterausschusses, dazu: „Die Veränderungen auf dem Münchner Immobilienmarkt sind deutlich zu spüren. Die Spanne der erzielten Preise wird wieder größer werden. Je nach Objekt und Lage kommt es vermutlich zu Steigerungen, Rückgängen oder Seitwärtsbewegungen. Die Differenzierung nimmt also wieder zu.“


Mallorca - keine Immobilien für Nicht-Residenten?

+++ Eine wenig erfreuliche Entwicklung könnte der Bereich Ferienimmobilien auf Mallorca nehmen. Laut Ministerpräsidentin Francina Armengol sucht die Regierung Mallorcas und der Nachbarinseln nach Möglichkeiten, Ausländern ohne Wohnsitz auf Mallorca den Kauf von Immobilien auf den Inseln zu verwehren. Nach spanischen Medienberichten sei dieser Vorstoß ein Alleingang. Keine andere Autonomieregion plane, Nicht-Residenten aus der EU den Immobilienkauf zu verbieten.

 Portamallorquina_Angebot_Genova_117546.jpg
Foto: Portamallorquina

Deutschland - Immobilienkauf mit Bargeld bald nicht mehr möglich

+++ Freunde des Immobilienkaufs mit Bargeld werden ausgebremst. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Sanktionsdurchsetzungsgesetz II wurde der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen vorgelegt, der in Zukunft die Barzahlung bei Immobilien-Geschäften verbieten soll. (siehe "Einfügen § 16a Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien (Artikel 4 Änderung des Geldwäschegesetzes in Drucksache 541/22 Sanktionsdurchsetzungsgesetz II)). Damit soll die Zeit überbrückt werden, bis eine bundesweite elektronische Abfragemöglichkeit der Grundbücher (Datenbankgrundbuch) fertig gestellt ist. Zudem enthält der Gesetzentwurf Regelungen, die der Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche dienen. Barzahlungen beim Immobilienkauf sollen künftig nicht mehr möglich sein. Auch Kryptowährungen und Rohstoffe sind dann als Zahlungsmittel ausgeschlossen.


Deutschland – Immobilien erben wird 2023 deutlich teurer

+++ Das Erben von Immobilien wird durch die Erhöhung der Erbschaftssteuer im nächsten Jahr (2023) deutlich teurer. Wenn das Erbe über dem festgesetzten Freibetrag liegt, fällt eine Steuer von sieben bis zu 50 Prozent an – je nach Verwandtschaftsgrad und Wertigkeit der Immobilie. Hintergrund: Das Jahressteuergesetz 2023 sieht vor, dass bei der Bewertung von Immobilien ab Anfang 2023 neue Maßstäbe gelten. Hierzu plant die Bundesregierung eine Gesetzesänderung, mit der viele Immobilien signifikant teurer in der Bewertung würden. Beschlossen ist die Änderung noch nicht, Experten rechnen aber damit, das diese noch 2023 in Kraft tritt und dann auch rückwirkend ab Januar 2023 gilt. Wer sich also ohnehin mit dem Thema beschäftigt, sollte womöglich jetzt noch aktiv werden. Aber Vorsicht, es gibt einige Regeln: Was muss ich beachten, wenn ich erbe oder vererbe?


Kanada - kein Verkauf von Wohnimmobilien an Ausländer für zwei Jahre

+++ Ab dem 1. Januar 2023 können Ausländer für zwei Jahre in Kanada keine Wohnimmobilien mehr erwerben. Das Parlament des nordamerikanischen Landes hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, um inländische Investoren zu bevorzugen. Man hofft wohl, so die Inflation im heimischen Immobilienmarkt zu bremsen. Grundlage ist der„Prohibition on the Purchase of Residential Property by Non-Canadians Act“, der zum neuen Jahr rechtskräftig wird. Bei den Einschränkungen geht es vor allem um freistehende Häuser oder Gebäude mit höchstens drei Wohneinheiten, Doppelhaushälften, Eigentumswohnungen und Wohnimmobilien im Miteigentum.

Bei so genannten Erholungsgrundstücken und Wohnimmobilien außerhalb einer Metropolregion steht die Entscheidung noch aus. Womöglich werden diese von besagten Beschränkungen ausgenommen sein. Von diesen Restriktionen nicht betroffen sind Personen, die in Kanada als Staatsbürger, dauerhaft ansässig oder gemäß dem Indian Act registriert sind; Personen, die mit ihrem kanadischen Ehepartner oder Lebenspartner eine Wohnimmobilie zusammen kaufen, in Kanada eine gültige kurzfristige Arbeitserlaubnis oder den Flüchtlingsstatus besitzen, in Kanada studieren und dabei sind, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erlangen oder akkreditierte Mitglieder von ausländischen Missionen in Kanada.