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Foto: Gulliver Theis

Die Immobilienmakler unterliegen einer gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung (20 Stunden Fortbildung in drei Jahren). Die Einhaltung dieser Verpflichtung kann von der Gewerbeaufsicht kontrolliert und bei Nicht-Einhaltung mit einem Bußgeld belegt werden.

Umfassende Weiterbildung

Das Themenspektrum für diese Weiterbildungen reicht von der Wertermittlung über die Finanzierung, den Energieausweis und das Maklerrecht bis zum Datenschutzrecht und umfasst auch Themen wie die Vorbereitung des Kundengesprächs oder das Wettbewerbsrecht und die unlautere Werbung.

Kunden profitieren von Fachwissen

Das Immobilienrecht entwickelt sich immer weiter, so dass es auch gut und richtig ist, wenn Immobilienmakler sich regelmäßig fortbilden und qualifizierte Schulungen besuchen. Verkäufer oder Käufer profitieren in jedem Fall vom Fachwissen, das in Maklerbüros über diese Qualifizierungen geballt vorhanden ist. Sie können den Makler auch einmal nach dem letzten besuchten Seminar fragen, das dieser absolviert hat.

Zertifizierung nach DIN

Die DIN EN 15733 ist eine Norm, nach der sich Maklerbüros zertifizieren lassen können. Dieses Zertifikat zeigt an, dass Prozessabläufe und Informationspflichten, die diese DIN-Vorschrift festlegt, von den Büros eingehalten werden. Auch das schafft eine gewisse Sicherheit.

BEST PROPERTY AGENTS

BELLEVUE zeichnet jährlich sehr gute Maklerbüros mit dem Award BEST PROPERTY AGENT aus. Um diese Auszeichnung zu erhalten, müssen sich die Maklerbüros jährlich neu bewerben und ihre Unterlagen einreichen. Von einer Fachjury erfolgt dann die Überprüfung der eingereichten Unterlagen und eine fachliche Stellungnahme, ob die Auszeichnung erfolgen kann. Mit der Bewerbung zum BEST PROPERTY AGENT müssen die Maklerfirmen belegen, dass sie zum Beispiel ein Beschwerdemanagement haben, dass sie die Weiterbildungen einhalten, eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben und mindestens drei Jahre am Markt sind. Viele der BEST PROPERTY AGENTS zeichnen sich zudem durch besonders gute Marktkenntnis, die Erstellung von Marktberichten oder eine Zertifizierung nach der DIN-Vorschrift aus. Achten Sie doch bei der Auswahl Ihres Immobilienmaklers auf das rote Signet des BPA – BEST PROPERTY AGENT.

Übrigens sind auch Maklerbüros in Spanien, Italien oder anderen europäischen Ländern mit diesem Award ausgezeichnet und die Firmen von der Fachjury überprüft worden.

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Sven R. Johns

ist Rechtsanwalt und Partner bei Mosler + Partner Rechtsanwälte München/Berlin. Zuvor war er Bundesgeschäftsführer des Immobilienverbandes IVD.

RI 2022