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Zahlen & Fakten über Deutschland

Fläche: 357.588 km²
Bevölkerung: 84,27 Millionen
Regierungssystem: föderale Republik
Hauptstadt: Berlin
Amtssprache: Deutsch

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Bürger aller Staaten, die mit der Bundesrepublik Deutschland ein Gegenseitigkeitsabkommen über den Immobilienerwerb geschlossen haben, dürfen Erst- und Zweitwohnsitze ohne Einschränkungen erwerben. Dies gilt für alle EU-Staaten (Sonderregeln gibt es jedoch für Dänen und Österreicher) sowie zum Beispiel für Schweizer oder Türken. Bindende Auskünfte hierzu erteilen die zuständigen Amtsgerichte.

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Wie überall auf der Welt bestimmt auch in Deutschland die Nähe zum Wasser den Preis. So werden die Höchstwerte auf der Nordseeinsel Sylt erzielt. Bis zu 35.000 Euro/m2 sowie mehrere Millionen Euro für Häuser sind dort in der Toplage Kampen keine Seltenheit. Auch auf Inseln wie Norderney, Amrum, Föhr oder Rügen werden nicht selten über 10.000 Euro/m2 und mehr gezahlt. 

Ruhigere Gewässer, doch ähnlich stürmische Preise findet man im Süden des Landes. Hier locken zum Beispiel Starnberger See, Tegern- und Bodensee mit großen Villen und spektakulären Aussichten, die bis zu 20.000 Euro/m2 kosten. Doch auch die Großstädte bieten Topimmobilien: In München sind Alt- Bogenhausen und Nymphenburg Spitze, in Hamburg erzielen die Lagen an Alster und Elbe Höchstwerte von mitunter über 20.000 Euro/m2.

Kaufnebenkosten

Notar- und Grundbuchkosten 1 bis 2% (die Kosten trägt der Käufer); Grunderwerbsteuer 3,5% - 6,5% (regionale Unterschiede möglich); Maklerprovision 2 bis 7,14% zzgl. MwSt (Durch die gesetzlichen Neuregelung bei Zahlung der Maklerprovision, müssen Käufer in der Regel nur noch 50 Prozent der vereinbarten Provision zahlen); ggf. Honorare für Schätzer, Rechts- und Steuerberater

Laufende Kosten

Vierteljährlich Grundsteuer (unterschiedlich je nach Immobilie und Stadt); ggf. anteilige Umlagen bei Wohnungseigentum

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Foto: Netzer Johannes - stock.adobe.com
  1. Der Kauf von Grundstücken (bebaut oder unbebaut), Eigentumswohnungen und Erbbaurechten ist notariell zu beurkunden. Das gilt bereits für Vorverträge oder Kaufoptionen.
  2. Notare unterliegen strengem Standesrecht und sind unparteiisch. Sie prüfen den Kaufvertrag, belehren über Folgen und beantragen die Grundbucheintragung.
  3. Das Grundbuchamt beim jeweils zuständigen Amtsgericht führt das Grundbuch. Es dokumentiert die Rechtsverhältnisse (Eigentümer, Hypotheken, Belastungen). Erbbaurecht und Wohnungseigentum haben eigene Grundbücher.
  4. Kaufinteressenten können das Grundbuch jederzeit einsehen. Auf die Richtigkeit der Eintragungen ist Verlass (öffentlicher Glaube des Grundbuchs).
  5. Standortvor- und -nachteile sind am besten vor dem Kauf durch Einschaltung eines Maklers oder durch Nachbarbefragung zu erfahren.
  6. Ein bestehendes Wohnobjekt sollte von einem vereidigten Sachverständigen bewertet werden (Preis, Haustechnik, Reparaturstau, ggf. Denkmalschutzkosten). Der Verkehrswert kann auch beim städtischen Gutachterausschuss abgefragt werden.
  7. Bei Erwerb eines großen Wohnobjekts oder eines vermieteten Mehrfamilienhauses empfiehlt sich das Hinzuziehen von Rechtsanwalt (Bau- und Mietrecht) und Steuerberater.
  8. Der Käufer sollte vertraglich absichern, dass ihm bei unverschuldeter Rückabwicklung keine Notar- und Grundbuchkosten entstehen.
  9. Der Kaufpreis wird auf ein Notaranderkonto eingezahlt. Die Auszahlung erfolgt erst, wenn alle Vorgaben lückenlos erfüllt sind.
  10. Schnäppchen kann man unter Umständen bei Zwangsversteigerungen machen. Über Termine sowie die Unterschiede in der Kaufabwicklung informiert das zuständige Amtsgericht.

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Sven Heinen

ist Redaktionsleiter bei BELLEVUE.
Tel.: 040-593 625 040