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Ob kleine Ärgernisse wie ein Wespennest in der Garage oder ein Sprung in der Glastür der neuen Duschkabine, ob Katastrophen wie Vulkanausbruch, Erdbeben oder Hochwasser – Hausbesitzer und Bauherren können sich gegen alle potentiellen Schadensfälle versichern. Doch nicht alle machen überall wirklich Sinn.

Immobilieneigentümer sollten generell drei Versicherungen abschließen: Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Damit ist man in der Regel rundum ausreichend versichert. Wer plant, ein neues Haus zu bauen, sollte für diese Phase noch ein paar zusätzliche Versicherungen in Erwägung ziehen. Bauherren sind für die Baustelle verantwortlich und auch haftbar. Die Unfall- und Verletzungsgefahr ist auf einer Baustelle erheblich höher. Hier sollte man auf keinen Fall sparen und sich gegen alle Eventualitäten absichern.

Bauherrenhaftpflicht

Ein Muss für jeden Bauherren: Diese Versicherung bietet umfassenden Schutz gegen das Risiko von Haftungsansprüchen Dritter – vom Baubeginn bis zur Abnahme. Auch wenn man den Bau nicht selbst durchführt, sondern Sachverständige damit betraut (Architekten, Bauunternehmer, Bauhandwerker). Bereits vom ersten Spatenstich an haftet der Bauherr für Schäden, die anderen Personen im Zusammenhang mit dem Bauobjekt zugefügt werden, etwa wenn ein Passant von herabfallenden Teilen verletzt, das Nachbarhaus beschädigt wird oder ein Kind wegen schlechter Beleuchtung in eine Baugrube fällt.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Diese Versicherung ist erforderlich für alle, die sich in der Bauphase befinden oder die ihre Immobilie nicht selbst nutzen, sondern vermieten. Auch in diesen Fällen ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass Dritte keinen Schaden nehmen. Die Versicherung zahlt, wenn Passanten gefährdet oder verletzt werden, zum Beispiel durch eine lose Gehwegplatte, vereiste Bürgersteige und herabfallende Eiszapfen oder Dachziegel.

Bauwesenversicherung

Wird auch oft Bauleistungsversicherung genannt. Gebaut wird weitgehend unter freiem Himmel und auf oft unbekanntem Grund. Vor allem das Wetter kann dabei unberechenbar sein. Aber auch Unbekannte können ihr Unwesen treiben und Installationen zertrümmern. Hier springt die Bauwesenversicherung ein. Versichert sind alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes – und zwar gegen unvorhersehbar eintretende Schäden (zum Beispiel ungewöhnliche Witterungseinflüsse, mutwillige und vorsätzliche Beschädigung von Bauteilen). Daneben kann auch der Diebstahl von fest eingebautem Material versichert werden.

Bauhelfer-Unfallversicherung

Private Helfer (Freunde, Familie) müssen vom Bauherren bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Dann sind sie gesetzlich unfallversichert. Eine Bauhelfer-Unfallversicherung schützt den Bauherren und seine freiwilligen Helfer: Sie zahlt auch bei bleibenden Schäden nach der Schwere der Verletzung. Die Leistungen aus der Bauhelfer-Unfallversicherung gibt es zusätzlich zu anderen Bauversicherungsleistungen, auch zu denen der Berufsgenossenschaft.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauter Gegenstände. In der Regel sind Schäden durch folgende Gefahren abgedeckt: Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel, Leitungswasser sowie Überspannung. Die Wohngebäudeversicherung zahlt die Kosten für Schäden, die durch die versicherten Gefahren entstanden sind, auch – wenn nötig – den Abbruch des Gebäudes, die Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks.

Der Versicherungsschutz kann auf zusätzliche Naturkatastrophen wie zum Beispiel Starkregen, Rückstau oder Überschwemmung ausgeweitet werden. Diese Elementarschadenversicherung wird als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung angeboten. Viele Versicherer bieten die Wohngebäudeversicherung bereits inklusive der Elementarschadenversicherung an – wer sie nicht nutzen möchte, muss sie gezielt abwählen. Vorsicht: Nicht jede Versicherung bietet Schutz für Häuser in besonders betroffenen Hochwasserregi- onen an. Das gilt es vor Vertragsabschluss unbedingt zu klären.

Hausratversicherung

Die Versicherung hilft Eigentümern und Mietern, ihr Inventar nach einem Schaden zu ersetzen. Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Auch sie kommt auf für Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Einbruch, Diebstahl, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel, Leitungswasser, Überspannung. Versichert ist das bewegliche Eigentum, das in der Wohnung und den dazugehörigen Nebenräumen untergebracht ist, etwa Möbel, Kleidung, Kinderspielzeug, Teppiche und Lampen, Geschirr, Kühlschränke, Fernseher, Computer und andere Elektrogeräte.

Auch Gegenstände in Keller oder Garage sind mitversichert, wie zum Beispiel Rasenmäher oder Werkzeug. Andere müssen durch separate Vereinbarungen versichert werden, so etwa teure Fahrräder und E-Bikes. Auch Schäden durch Überschwemmung, Rückstau und Starkregen gelten in den meisten Verträgen als Extras.

Ist die Versicherungssumme niedriger als die im Haushalt vorhandenen Werte, spricht man von Unterversicherung. Dann muss im Schadensfall mit Abzügen vom Schadenersatz gerechnet werden. Deshalb sollte man seine Versicherung alle paar Jahre überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Private Haftpflicht

Laut Gesetz gilt: Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen – im Extremfall mit dem gesamten Vermögen. Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie vor Schadenersatzansprüchen. Dabei leistet sie mehr als bloß Ersatz für den materiellen Schaden. Mitversichert sind zum Beispiel der Ehepartner und minderjährige, unverheiratete Kinder.

Schadenersatzansprüche drohen dem Eigentümer etwa, wenn ein Besucher auf dem glatten Boden seiner Wohnung ausrutscht, ein Passant vor seinem Haus wegen Glatteis stürzt, sich der nicht fachmännisch befestigte Blumenkasten löst und ein geparktes Auto beschädigt oder die selbst an- gebrachte Deckenlampe herunterfällt und einen Besucher verletzt.

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Claus-Peter Haller

ist Herausgeber von BELLEVUE.


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