Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BELLEVUE Media GmbH für BELLEVUE und bellevue.de

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS MAGAZIN BELLEVUE (Stand: Januar 2021)

Anzeigen im BELLEVUE-Magazin: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Sonderinsertionen in Zeitungen und Zeitschriften der BELLEVUE Media GmbH

1. Grundlagen
„Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen BELLEVUE Media GmbH und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder andere Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen” bezeichnet) eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende” bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung. Der Werbungtreibende kann selbst Auftraggeber sein. Ein Anzeigenauftrag kann dabei auch die Platzierung mehrerer Werbemittel über einen bestimmten Zeitraum (nachfolgend „Insertionszeitraum“) umfassen, wobei die jeweiligen Platzierungen unter Beachtung der Verfügbarkeit auf Abruf des Werbungtreibenden erfolgen (nachfolgend „Mehrfachauftrag“). Zu den Anzeigen gehören auch sogenannte „Advertorials“ (fremdproduzierte Werbemittel). Diese müssen sich in Form und Aufmachung deutlich von den Zeitungen und Zeitschriften der BELLEVUE Media GmbH unterscheiden.

2. Vertragsabschluss
Ein „Abschluss” ist ein Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen unter Beachtung dieser Bedingungen, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Der Abschluss wird mit schriftlicher Bestätigung durch BELLEVUE Media GmbH wirksam. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers oder des Werbungtreibenden sind unwirksam, soweit sie diesen Bedingungen entgegenstehen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Besteht ein Abschluss aus einem Mehrfachauftrag, ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird. Nicht abgerufene Anzeigen verfallen nach diesem Zeitraum ersatzlos.

3. Nichterfüllung
Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die keine Partei zu vertreten hat, hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der BELLEVUE Media GmbH zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.

4. Bezugsgröße
Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

5. Anzeigenschaltung
Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei der BELLEVUE Media GmbH eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Stornierungen sind nur bis zum Anzeigenschluss-Termin möglich. Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, es sei denn, der Anzeigenplatz wurde anderweitig vergeben oder hätte anderweitig vergeben werden können.

6. Textteil-Anzeigen; Kennzeichnung
Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von BELLEVUE Media GmbH mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.

7. Ablehnungsrecht
BELLEVUE Media GmbH behält sich ohne Anerkennung einer Prüfungspflicht vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe in Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die BELLEVUE Media GmbH wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder Anzeigen Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Der Auftraggeber kann eine neue Anzeige übermitteln. Die hieraus resultierenden Mehrkosten kann BELLEVUE Media GmbH dem Auftraggeber berechnen. Aufträge für andere Werbemittel sind für die BELLEVUE Media GmbH erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Soweit BELLEVUE Media GmbH von ihrem Ablehnungsrecht bezüglich von Werbemitteln, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), keinen Gebrauch macht, bedürfen diese in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung der BELLEVUE Media GmbH. Diese berechtigt die BELLEVUE Media GmbH zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

8. Pflichten des Auftraggebers
Für die rechtzeitige Lieferung und einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen obliegt es dem Auftraggeber, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben der BELLEVUE Media GmbH entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten der BELLEVUE Media GmbH für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten und der von der Druckerei eingesetzten Technik.

9. Rücksendung von Druckunterlagen
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels.

10. Gewährleistung, Haftung
Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. BELLEVUE Media GmbH hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder diese für die BELLEVUE Media GmbH nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt die BELLEVUE Media GmbH eine ihr für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. BELLEVUE Media GmbH haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet BELLEVUE Media GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungs-Gesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die BELLEVUE Media GmbH in jedem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden. Alle gegen die BELLEVUE Media GmbH gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

11. Probeabzüge
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. BELLEVUE Media GmbH berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Abdruckhöhe
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Vergütung, Fälligkeit
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Im Übrigen erhält der Auftraggeber den für den jeweiligen Werbungtreibenden zu gewährenden Rabatt gemäß Preisliste. BELLEVUE Media GmbH behält sich das Recht vor, die Preisliste jederzeit zu ändern. Die geänderte Preisliste gilt auch bei Mehrfachaufträgen ab Inkrafttreten für noch nicht erfolgte Abschlüsse.

14. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. BELLEVUE Media GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist BELLEVUE Media GmbH berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Anzeigenbeleg
BELLEVUE Media GmbH liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der BELLEVUE Media GmbH über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16. Auflagendaten
BELLEVUE Media GmbH veröffentlicht für ihre Titel heftbezogene Auflagendaten. Eine Auflagenminderung berechtigt bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer Auflage (zugesicherte Auflage) von bis zu 500 000 Exemplaren 10 v.H. und bei einer Auflage (zugesicherte Auflage) von über 500 000 Exemplaren 5 v. H. überschreitet.
Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 23 bleibt unberücksichtigt. Die der Zusicherung zugrundeliegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition der IVW. Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht von der BELLEVUE Media GmbH eine absolute Auflagenzahl als Zusicherung in der jeweiligen Preisliste angegeben wurde. Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengenstaffel und für mindestens drei Ausgaben. Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auflagenunterschreitungen der belegten Ausgaben innerhalb des Insertionsjahres. Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits gewährten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder, wenn dies nicht mehr möglich ist, als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme mindestens 2.500 Euro beträgt.

17. Chiffreanzeigen
Bei Chiffreanzeigen wendet BELLEVUE Media GmbH für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet BELLEVUE Media GmbH zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. BELLEVUE Media GmbH kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 500g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kommt ausnahmsweise nur für den Fall in Betracht, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten vertraglich übernommen hat.

18. Regelungen für Werbeagenturen
Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste der BELLEVUE Media GmbH zu halten.

19. Preisänderung
Preis-/Rabattänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmen wirksam, wenn sie von der BELLEVUE Media GmbH mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. In diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

20. Konzernrabatte
Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss innerhalb der ersten Hälfte des Abschlusszeitraumes erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werde. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch die BELLEVUE Media GmbH. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.

21. Freistellungserklärung des Auftraggebers
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt die BELLEVUE Media GmbH im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund presserechtlicher Vorschriften entstehen können. Bei Veröffentlichung von Gegendarstellungen bestimmen sich die zu ersetzenden Kosten nach Maßgabe des Anzeigentarifs. Ferner wird die BELLEVUE Media GmbH von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die BELLEVUE Media GmbH nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt der BELLEVUE Media GmbH sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online- Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.
Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.

22. Betriebsverhinderung
Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb der BELLEVUE Media GmbH als auch in fremden Betrieben, derer sich BELLEVUE Media GmbH zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat BELLEVUE Media GmbH Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Objekt der BELLEVUE Media GmbH mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage von der BELLEVUE Media GmbH ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Auslieferungen der BELLEVUE Media GmbH wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Auflagenminderungen aus Gründen von Satz 1 bleiben im Rahmen von Ziffer 16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberücksichtigt.

23. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorstehenden Klauseln lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder nichtigen Klausel eine Regelung vereinbaren, die der ursprünglichen wirtschaftlich und rechtlich entspricht.
Erfüllungsort ist der Sitz der BELLEVUE Media GmbH. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der BELLEVUE Media GmbH. Soweit Ansprüche der BELLEVUE Media GmbH nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht- Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der BELLEVUE Media GmbH vereinbart. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des CISG und der Regelungen zum Internationalen Privatrecht.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE WEBSITENUTZUNG UND IMMOBILIENANBIETER AUF BELLEVUE.DE (Stand: Januar 2021)

Der Internetauftritt „bellevue.de“ ist ein Angebot der BELLEVUE Media GmbH, Mittelweg 22, 20148 Hamburg. Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Webseite „bellevue.de“ und für die Zusammenarbeit mit Immobilienanbietern, die auf „bellevue.de“ zugreifen, um ihre Immobilie(n) dort zur Vermarktung anzubieten, sowie für alle anderen Verträge in Bezug auf „bellevue.de“ über die Leistungen der BELLEVUE Media GmbH im Rahmen der Schaltung von Immobilienangeboten der Immobilienanbieter. 

1. Leistungsumfang der BELLEVUE Media GmbH 
1.1 BELLEVUE Media GmbH stellt unter www.bellevue.de eine Immobiliendatenbank zur Verfügung, in der gewerbliche und private Immobilienanbieter gegen Zahlung einer Teilnahmegebühr ihre Immobilienobjekte mittels einer Text- und Bilddarstellung zum Verkauf präsentieren können. Auf diese Internet-Anzeigen (Exposés) können Immobilieninteressenten kostenlos zugreifen. Für das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Immobilienanbieter und dem Immobiliensuchenden und dessen Inhalt und Durchführung ist BELLEVUE Media GmbH nicht verantwortlich.
1.2 Der Immobilienanbieter erhält nach Vertragsabschluss eine passwortgeschützte Zugriffsberechtigung, um seine Immobilienobjekte über den Anbieterbereich in die Immobiliendatenbank der BELLEVUE Media GmbH einstellen zu können. Die Möglichkeiten zur Gestaltung des Angebots richten sich nach den Vorgaben von BELLEVUE Media GmbH in der entsprechenden Online-Maske. BELLEVUE Media GmbH behält sich vor, alle eingestellten Objekte zeitnah nach ihrer Freischaltung auf die Einhaltung der Standards von bellevue.de zu überprüfen. Sollte ein Objekt diese nicht erfüllen, wird es von BELLEVUE Media GmbH abgelehnt und ist ab dem Zeitpunkt nicht mehr auf bellevue.de sichtbar.
1.3 In der Regel ist die Immobiliendatenbank für registrierte Teilnehmer 24 Stunden am Tag verfügbar. BELLEVUE Media GmbH behält sich jedoch vor, die Betriebszeiten – wenn dies aus technischen Gründen (z.B. zu Wartungszwecken) erforderlich ist – in zumutbarem Umfang einzuschränken oder für einen vorübergehenden Zeitraum auszusetzen. Ein Anspruch des Teilnehmers, dass die Immobiliendatenbank ohne Unterbrechung zur Verfügung steht, besteht nicht.

2. Nutzungsbedingungen für den Immobilienanbieter
2.1 Für die Nutzung der Plattform benötigt der Immobilienanbieter einen Internet- Zugang und alle erforderliche Software und Hardware für den Online-Zugriff, deren Kosten er selbst zu tragen hat.
2.2 Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von BELLEVUE Media GmbH gelten die Preise der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisübersicht. Im Falle einer Verlängerung der Teilnahme gemäß Ziffer 6.2 gilt für den Verlängerungszeitraum der Preis, der zum letztmöglichen Kündigungszeitpunkt vor Verlängerung anwendbar war, wenn dem Nutzer mindestens eine Woche vorher per E-Mail die Preisänderung mitgeteilt wurde. Die in der Preisübersicht aufgeführten Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Gebühr wird grundsätzlich monatlich erhoben. Von BELLEVUE Media GmbH gestellte Rechnungen sind grundsätzlich sofort und ohne Abzug zahlbar. Kreditkartenabrechnungen werden durchgeführt von PAYONE GmbH, Fraunhoferstraße 2-4, 24118 Kiel, Germany - Sitz der Gesellschaft: Kiel - Amtsgericht Kiel HRB 6107 – Geschäftsführer: Carl Frederic Zitscher, Jan Kanieß - Ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe.
2.3 Die Aufwertung einer bereits gebuchten Gebührenstufe durch Wechsel in eine höhere Gebührenstufe mit mehr Immobilienangeboten und/oder längerer Vertragslaufzeit ist jederzeit möglich. Die neuen, erhöhten Gebühren werden dann mit dem nächstfolgenden monatlichen Gebühreneinzug erhoben.
2.4 Der Immobilienanbieter erklärt sich damit einverstanden, dass die BELLEVUE Media GmbH berechtigt ist, die unter www.bellevue.de eingegebenen Daten auch auf anderen und künftigen Internetplattformen sowie anderen Medien (insb. Zeitungen, Mobile Services) der BELLEVUE Media GmbH oder ihrer Kooperationspartner zu veröffentlichen. Eine Verpflichtung der BELLEVUE Media GmbH zur Veröffentlichung auf diesen besteht jedoch nicht. Ebenso ist BELLEVUE Media GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, in der Darstellung der Immobilienangebote eigene Anzeigen sowie Anzeigen Dritter zu schalten, sofern diese als Anzeigen gekennzeichnet sind.
2.5 Anfallende Maklercourtage trägt der Immobilienkäufer bzw. der Immobilienverkäufer.
2.6 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Dem Immobilienanbieter ist es nicht gestattet, Angebote der Datenbank auszudrucken, zu vervielfältigen, zu verbreiten, nachzudrucken, dauerhaft zu speichern oder an Dritte weiterzugeben. Im Übrigen gelten die rechtlichen Grenzen, die sich aus dem Urheberrecht, dem Datenschutzrecht und sonstigen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ergeben.

3. Pflichten des Immobilienanbieters
3.1 Der Anbieter verpflichtet sich, wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben (insb. nach § 6 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz) über die von ihm präsentierten Objekte zu machen. Für Verkaufsimmobilien sollte außerdem mindestens ein repräsentatives Foto der Immobilie sowie ein Grundriss zur Verfügung gestellt werden. Bei der Objektdarstellung verpflichtet sich der Anbieter, ausschließlich objektbezogene Bilder und Grafiken einzustellen. Bei Fotos und Grundrissen ist insbesondere die Einstellung von Firmenlogos, HTML-Tags, Java- Script-Anwendungen und Internetadressen nicht gestattet. Für den Inhalt und die Richtigkeit der veröffentlichten Daten ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich. Der Anbieter ist auch allein dafür verantwortlich, die nach dem Verbraucherschutzrecht erforderlichen Informationen zu erteilen. Der Anbieter ist verpflichtet, für die Pflege der veröffentlichten Objektdaten zu sorgen, insbesondere diese ständig zu aktualisieren. Wenn ein vom Anbieter auf der Internetplattform der BELLEVUE Media GmbH veröffentlichtes Objekt nicht mehr verfügbar ist, verpflichtet sich der Anbieter, die Daten dieses Objekts unverzüglich zu löschen.
3.2 Der Anbieter verpflichtet sich, bei seiner Registrierung auf bellevue.de vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und BELLEVUE Media GmbH über eine nachträgliche Änderung seiner Daten unverzüglich zu informieren. Der Anbieter darf eine ihm zur Nutzung der Internetplattform zugeteilte passwortgeschützte Zugriffsberechtigung ausschließlich für sich selbst verwenden. Der Immobilienanbieter verpflichtet sich, die Benutzerkennung und das Passwort vertraulich zu behandeln, diese nicht Dritten zugänglich zu machen und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Sofern ein Dritter in Kenntnis der Benutzerkennung und/oder des Passwortes des Immobilienanbieters gelangt ist, ist der Immobilienanbieter verpflichtet, BELLEVUE Media GmbH unverzüglich hiervon zu unterrichten. In diesem Fall wird BELLEVUE Media GmbH die Kennung und das Passwort sperren und dem Immobilienanbieter eine neue Kennung und ein neues Passwort übersenden, sofern der Immobilienanbieter nachweislich nicht dafür verantwortlich ist, dass der Dritte die Kenntnis erhalten hat. Für den durch einen Missbrauch entstandenen Schaden haftet der Anbieter allein.
3.3 Der Anbieter garantiert, dass er alle zur Veröffentlichung der Immobilienanzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Anbieter räumt der BELLEVUE Media GmbH für die Laufzeit des Auftrages örtlich unbeschränkt sämtliche für die Nutzung und Veröffentlichung seiner Immobilienanzeigen im Internet, einschließlich aller multimedialen Verwertungsformate, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte in allen bekannten Formaten (z.B. HTML, WAP, SMS) ein. Hierzu zählen insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Vermarktung, Sendung und/oder öffentlichen Wiedergabe, Bearbeitung und Aufbereitung für den Online-Vertrieb und zur Übernahme in und/oder Entnahme der Daten aus den Datenbanken. Der Anbieter verpflichtet sich, keine Daten auf der Plattform der BELLEVUE Media GmbH zu präsentieren, deren Inhalte Rechte Dritter, insbesondere deren Alleinvertriebsrechte, verletzen oder gegen geltendes Recht oder den Vertragszweck verstoßen.
3.4 Werden von Seiten der BELLEVUE Media GmbH oder ihres technischen Dienstleisters Eingaben i.S.v. manuellen Eingaben, Datenimporten oder Replikationen im Auftrag des Immobilienanbieters vorgenommen, so ist der Anbieter für die Richtigkeit dieser Daten verantwortlich. Er hat durch eigene Kontrolle stets sicherzustellen, dass die Daten seiner Objekte korrekt erfasst wurden und ihre Aktualität gewährleistet ist. Eine verbindliche Terminzusage über den Abschluss der manuellen Eingaben, Datenimporten oder Replikationen im Auftrag des Anbieters kann von BELLEVUE Media GmbH nicht gegeben werden.

4. Haftung
4.1 BELLEVUE Media GmbH haftet nicht gegenüber den Immobilieninteressenten und -käufern für die Richtigkeit der Angaben der Anbieter oder für die ordnungsgemäße Erfüllung eines Immobilienkaufvertrages, der durch ein Angebot auf der Internetplattform der BELLEVUE Media GmbH zustande gekommen ist. Auch haftet sie nicht, wenn die vom Anbieter eingestellten Inhalte oder solche, auf die mittels eines Links verwiesen wird, gegen geltendes Recht oder den Vertragszweck verstoßen oder Rechte Dritter, insbesondere deren Alleinvertriebsrechte, verletzen. BELLEVUE Media GmbH stellt lediglich den technischen Dienst zur Präsentation der Immobilienangebote zur Verfügung. Der Immobilienanbieter ist für die von ihm übermittelten Daten und damit verbundenen rechtlichen Willenserklärungen selbst verantwortlich.
4.2 Sofern Dritte gegen BELLEVUE Media GmbH wegen nicht ordnungsgemäßer Angaben des Anbieters im Sinne der Ziffer 3.1 und 3.2 oder wegen Rechtsverletzungen im Sinne der Ziffer
3.3 Ansprüche geltend machen, ist der Anbieter verpflichtet, BELLEVUE Media GmbH aufs erste Anfordern von sämtlichen dieser Ansprüche - unabhängig von deren Rechtsgrund - und den Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung freizustellen.
4.3 BELLEVUE Media GmbH haftet weder für den Verlust von Daten und Programmen, noch für Unterbrechungen der Veröffentlichung, die durch höhere Gewalt oder Betriebsstörungen, insbesondere vorübergehende Störungen und Ausfälle der technischen Infrastruktur sowie Übertragungsunterbrechungen, verursacht wurden.
4.4 BELLEVUE Media GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorbenannten Beschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
4.5 Soweit die Haftung von BELLEVUE Media GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BELLEVUE Media GmbH.

5. Datenschutz
5.1 Die datenschutzrechtliche Verantwortung für bellevue.de liegt bei BELLEVUE Media GmbH. BELLEVUE Media GmbH ist verantwortliche Stelle im Sinne von § 3 Absatz 7 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von bellevue.de.
5.2 BELLEVUE Media GmbH und der Immobilienanbieter verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Teledienste-Datenschutzgesetz (TDDSG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten.
5.3 Der Immobilienanbieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von der BELLEVUE Media GmbH im Rahmen des Vertragszweckes verarbeitet und genutzt werden. Personenbezogene Daten des Immobilienanbieters werden Dritten nur dann zur Verfügung gestellt, wenn dies zur Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen notwendig ist. Darüber hinaus ist die Verwendung personenbezogener Daten nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Immobilienanbieters möglich. Diese Zustimmung kann jederzeit durch E-Mail oder Fax widerrufen werden.
5.4 BELLEVUE Media GmbH weist den Immobilienanbieter auf eine mögliche Verarbeitung seiner Daten auch ohne seine Einwilligung in Staaten außerhalb des Anwendungsbereiches der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl.EG Nr. L 281 S.31) hin.

6. Sperrung/Kündigung
6.1 Eine Kündigung der Mitgliedschaft durch den Immobilienanbieter ist jederzeit bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich.
Jede Kündigung muss schriftlich per Post, Telekopie oder E-Mail bei BELLEVUE Media GmbH zugehen. Maßgebend ist der Zeitpunkt ihres Zugangs unter den folgenden Kontaktadressen:

  • per E-Mail an: online@bellevue.de
  • per Post an Adresse: BELLEVUE Media GmbH, Mittelweg 22, 20148 Hamburg
  • per Fax an: +49 (0) 40/ 593 625 099

Sieht das Online-System auf bellevue.de im persönlichen Bereich des Anbieters eine Möglichkeit zur Online-Kündigung vor, kann über dieses ebenfalls eine wirksame Kündigung erfolgen.
6.2 Ungekündigt verlängert sich der Vertrag automatisch um den in der zuletzt gebuchten Tarifstufe vereinbarten Zeitraum. Eine Kündigung verhindert die automatische Verlängerung der Teilnahme, entbindet jedoch nicht von der Erfüllung der Vertragsverpflichtung bis zum Ende des vereinbarten Teilnahmezeitraumes. Eine Rückerstattung oder Gutschrift von Gebühren ist ausgeschlossen.
6.3 Ein Widerruf der Kündigung ist jederzeit innerhalb der noch laufenden Teilnahme- bzw. Vertragslaufzeit möglich und führt zu einer Verlängerung der Mitgliedschaft um die Vertragslaufzeit der zuletzt gebuchten Gebührenstufe.
6.4 BELLEVUE Media GmbH behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft an der Immobiliendatenbank zu verweigern. Bei Missbrauch der Zugangsberechtigung oder anderen schwerwiegenden Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BELLEVUE Media GmbH kann BELLEVUE Media GmbH die Mitgliedschaft fristlos kündigen. In diesem Falle werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren nicht zurückerstattet. Der BELLEVUE Media GmbH steht ferner ein fristloses Kündigungsrecht zu, wenn der Immobilienanbieter gegen seine Pflichten aus Ziffer 3 verstößt. BELLEVUE Media GmbH behält sich in diesen Fällen vor, die angebotenen Objekte nicht zu veröffentlichen oder bereits eingestellte Objekte zu löschen.
6.5 Die BELLEVUE Media GmbH ist berechtigt, ihre Nutzungsbedingungen zu ändern, ohne dass die Nutzer hieraus Ansprüche ableiten können.
 

7. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Handelt es sich bei dem Immobilienanbieter um einen Verbraucher, gilt bezüglich der gegenüber BELLEVUE Media GmbH abgegebenen Vertragserklärung folgende Widerrufsbelehrung:
• Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BELLEVUE Media GmbH, Mittelweg 22, 20148 Hamburg, Tel.: +49 40 593 625 00, Fax: +49 40 593 625 099, E-Mail: online@bellevue.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
• Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
• Muster-Widerrufsformular

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BELLEVUE Media GmbH, Mittelweg 22,20148 Hamburg, Tel. +49 (0)40 593 62 50-30, E-Mail: abo@bellevue.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf sollte folgende Informationen enthalten:

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*)  abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum

(*) Unzutreffendes streichen

8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Vorschriften, insb. Verbraucherschutzvorschriften, entgegenstehen.
8.2 Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. Hat der Nutzer keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, wird der allgemeine Gerichtsstand der BELLEVUE Media GmbH in Hamburg als zuständiges Gericht vereinbart.
8.3 Die Nutzung von bellevue.de erfolgt ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich mit der BELLEVUE Media GmbH vereinbart wurden.
8.4 Es gelten jeweils die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie auf www.bellevue.de veröffentlicht sind. BELLEVUE Media GmbH ist berechtigt, den Inhalt dieser AGB zu ändern, soweit durch für BELLEVUE Media GmbH unvorhersehbare Änderungen, welche BELLEVUE Media GmbH nicht veranlasst und auf die BELLEVUE Media GmbH keinen Einfluss hat, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. BELLEVUE Media GmbH ist auch zur Änderung berechtigt, wenn die Änderung der Anpassung an den technischen Fortschritt dient, soweit sich daraus keine Einschränkungen für die vom Immobilienanbieter genutzten Funktionen ergeben oder eine vergleichbare alternative Funktion zur Verfügung steht. Gleichfalls ist BELLEVUE Media GmbH zur Änderung berechtigt, wenn eine Klausel dieser AGB aufgrund einer Gesetzesänderung unwirksam wird oder von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt wird und daraus Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen, die nur durch die Anpassung oder Ergänzung beseitigt werden können. Im Falle der Änderung wird BELLEVUE Media GmbH dem Immobilienanbieter den Änderungsvorschlag unter Benennung des Grundes und des konkreten Umfangs in Textform (z.B. per E-Mail) mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Immobilienanbieter ihnen nicht schriftlich widerspricht. BELLEVUE Media GmbH wird den Immobilienanbieter auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung bei BELLEVUE Media GmbH eingegangen sein. Übt der Immobilienanbieter sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt.
8.5 BELLEVUE Media GmbH kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein drittes Unternehmen übertragen. Dem Immobilienanbieter steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen. Die Zustimmung des Immobilienanbieters zur Vertragsübernahme gilt als erteilt, wenn er dieser nicht binnen zwei Wochen ab Mitteilung durch BELLEVUE Media GmbH gegenüber BELLEVUE Media GmbH widerspricht. BELLEVUE Media GmbH wird den Immobilienanbieter auf diese Folge im Mitteilungsschreiben zur Vertragsübernahme besonders hinweisen.
8.6 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragspartner werden sich in diesem Fall auf eine rechtlich wirksame Regelung verständigen, die wirtschaftlich dem Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ONLINEWERBUNG AUF BELLEVUE.DE (STAND: Januar 2021)

Der Internetauftritt „bellevue.de“ ist ein Angebot der BELLEVUE Media GmbH, Mittelweg 22, 20148 Hamburg. Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Werbetreibenden und Werbeagenturen (nachfolgend jeweils „Kunden“) mit BELLEVUE Media GmbH.

1. Allgemeines
1.1 BELLEVUE Media GmbH stellt unter www.bellevue.de eine Immobiliendatenbank zur Verfügung, in der gewerbliche und private Immobilienanbieter gegen Zahlung einer Teilnahmegebühr ihre Immobilienobjekte mittels einer Text- und Bilddarstellung zum Verkauf präsentieren können. Auf diese Internet-Anzeigen (Exposés) können Immobilieninteressenten kostenlos zugreifen.
1.2 Diese AGB gelten für die Platzierung von Werbung des Kunden auf dem Internetauftritt bellevue.de. BELLEVUE Media GmbH und Kunde werden die konkrete Onlinewerbung in einem Vertrag vereinbaren, dem diese AGB zugrunde liegen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn Bellevue diesen nicht explizit widerspricht.

2. Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag über Onlinewerbung zwischen BELLEVUE Media GmbH und dem Kunden kommt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung eines Kundenauftrags durch Bellevue zustande.
2.2 Der konkrete Umfang der Onlinewerbung, insbesondere die Werbeform, die Werbeplatzierung sowie der Werbezeitraum ergeben sich aus dem von BELLEVUE Media GmbH schriftlich bestätigten Vertrag. Soweit die Regelungen eines solchen Vertrages von diesen AGB abweichen, gehen die Regelungen des Vertrages vor.
2.3 Tritt als Kunde eine Werbeagentur auf, wird BELLEVUE Media GmbH den Vertrag mit dieser nur dann abschließen, wenn die Werbeagentur den Werbetreibenden, der die Werbung bei bellevue.de schaltet, namentlich benennt. BELLEVUE Media GmbH ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Nachweis über ihre Beauftragung und Bevollmächtigung durch den Werbetreibenden zu verlangen.

3. Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde wird BELLEVUE Media GmbH das Werbemittel bis spätestens vier Werktage vor Veröffentlichung auf bellevue.de zur Verfügung stellen. Für Online-Specials oder Integrationen wird der Kunde alle notwendigen Informationen und Inhalte (nachfolgend insgesamt „Werbemittel“) BELLEVUE Media GmbH spätestens 14 Werktage vor Veröffentlichung zur Verfügung stellen. Der Kunde wird die administrativen und technischen Anforderungen an Online-Werbemittel auf bellevue.de berücksichtigen.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, die vom Werbemittel aus verlinkte Zielseite während der Dauer des Vertrages abrufbar zu halten.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, BELLEVUE Media GmbH unverzüglich zu informieren, wenn ihm Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbemittel gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter gleich welcher Art beeinträchtigt oder verletzt.
3.4 Stellt der Kunde Störungen in der vertraglichen Leistungserbringung fest, so wird er dies BELLEVUE Media GmbH unverzüglich mitteilen.
3.5 Der Kunde erbringt die vorgenannten Mitwirkungshandlungen als vertragliche Leistungspflichten und haftet für sämtliche Schäden, welche BELLEVUE Media GmbH aufgrund der nicht vertragsgemäßen Erbringung der vorgenannten Pflichten des Kunden durch diesen entstehen.

4. Durchführung des Vertrags
4.1 BELLEVUE Media GmbH hat die Gestaltungs- und Redaktionshoheit über bellevue.de.
4.2 Für die operative Abstimmung benennen die Vertragsparteien jeweils eine verantwortliche Person.
4.3 BELLEVUE Media GmbH ist nicht verpflichtet, Werbemittel vor Schaltung und Veröffentlichung zu prüfen.
4.4 BELLEVUE Media GmbH ist berechtigt, ein Werbemittel, welches nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, insbesondere mit dem Wort „Anzeige” als solches zu kennzeichnen bzw. das Werbemittel vom redaktionellen Inhalt der Webseite räumlich abzusetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.
4.5 BELLEVUE Media GmbH verpflichtet sich, das Werbemittel während des vereinbarten Zeitraums bzw. bis zum Erreichen der vereinbarten Medialeistung in den Werberaum einzustellen. Im Falle der Unterlieferung wird BELLEVUE Media GmbH – soweit möglich und angemessen – eine Nachlieferung entsprechend der mit den Kunden vereinbarten Ad-Impressions vornehmen. Die Nachlieferung wird grundsätzlich im Anschluss an den ursprünglich vereinbarten Werbezeitraum abgewickelt. Im Falle einer Abweichung zwischen der von dem Kunden bzw. von BELLEVUE Media GmbH gemessenen Medialeistung sind die von BELLEVUE Media GmbH ermittelten Zahlen maßgebend.
4.6 BELLEVUE Media GmbH ist berechtigt, das Werbemittel innerhalb des vereinbarten Umfeldes umzuplatzieren, wenn durch die Umplatzierung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung des Werbemittels ausgeübt wird.
4.7 Wenn Verträge nicht oder nur falsch durchgeführt werden können, weil die Werbemittel vom Kunden nicht rechtzeitig bzw. mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zur Verfügung gestellt worden sind, werden die jeweils gebuchten Ad-Impressions unabhängig davon in Rechnung gestellt.

5. Zurückweisung, Entfernung, Deaktivierung
5.1 BELLEVUE Media GmbH ist berechtigt, das zur Verfügung gestellte Werbemittel zurückzuweisen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Werbemittel gegen geltendes Recht verstößt, Rechte Dritter beeinträchtigt oder verletzt, oder wenn die Platzierung des Werbemittels BELLEVUE Media GmbH aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
5.2 Auch während der Platzierung des Werbemittels ist BELLEVUE Media GmbH jederzeit berechtigt, das Werbemittel unverzüglich und ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden zu entfernen bzw. zu deaktivieren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Werbemittel bzw. die verlinkte Zielseite gegen geltendes Recht verstoßen bzw. Rechte Dritter beeinträchtigen oder verletzen oder die Veröffentlichung aufgrund der technischen Form unmöglich oder unzumutbar ist.
5.3 BELLEVUE Media GmbH wird den Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe informieren, wenn Bellevue Maßnahmen nach Ziffer 5.1 oder 5.2 unternommen hat.
5.4 Im Falle der Ziffer 5.1 steht es dem Kunden frei, BELLEVUE Media GmbH ein neues bzw. ein verändertes Werbemittel zur Verfügung zu stellen, welches den vertraglichen Anforderungen entspricht. Hierdurch auftretende Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.
5.5 Im Falle der Ziffer 5.2 wird der Kunde unverzüglich entweder den rechtmäßigen Zustand des Werbemittels bzw. der verlinkten Zielseite herstellen, ein anderes Werbemittel oder einen anderen Link zur Verfügung stellen oder aber die Rechtmäßigkeit des derzeitigen Zustandes nachweisen.
5.6 BELLEVUE Media GmbH wird die gemäß Ziffer 5.2 vorgenommenen Maßnahmen einstellen, sobald der Kunde BELLEVUE Media GmbH nachweist, dass entweder der rechtmäßige Zustand wiederhergestellt oder der bestehende Zustand rechtmäßig ist.
5.7 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Vergütung nach Ziffer 11 bleibt von der Vornahme von Maßnahmen gemäß Ziffer 5 unberührt.

6. Rechteeinräumung
6.1 Der Kunde räumt BELLEVUE Media GmbH ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an dem zur Verfügung gestellten Werbemittel ein.
6.2 Die vorgenannte Rechteeinräumung beinhaltet insbesondere auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie das Recht zur Bearbeitung, soweit dies zur Durchführung des Vertrags notwendig ist. Dieses umfasst auch das Werberecht zum Zwecke der Eigenwerbung, wie etwa im Rahmen eines Referenzarchivs oder für Präsentationen.
6.3 Der Kunde räumt BELLEVUE Media GmbH das Recht ein, Werbeinformationen in angemessenem Umfang zu Forschungszwecken an anerkannte Marktforschungsunternehmen weiterzuleiten.

7. Garantie, Freistellung
7.1 Der Kunde garantiert, Inhaber sämtlicher für die Schaltung und Veröffentlichung der von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel erforderlichen Nutzungsrechte und hierüber verfügungsberechtigt zu sein.
7.2 Insbesondere garantiert der Kunde:
(a) über die im Rahmen von Ziffer 7 eingeräumten Rechte und gewährten Rechtspositionen zu verfügen, einschließlich urheberrechtlicher Nutzungsrechte sowie Rechten an Datenbanken oder wesentlichen Teilen von Datenbanken und insbesondere im Verhältnis zu Urhebern, Leistungsschutzberechtigten und sonstigen Inhabern eines Nutzungsrechtes sowie Verwertungsgesellschaften,
(b) von vorgenannten Rechteinhabern oder sonstigen Berechtigten an den Werbemitteln, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, alle Rechtserklärungen und sonstigen Mitwirkungsakte (einschließlich Zustimmungen und Verzichte auf Rechte oder auf die Ausübung von Rechten) eingeholt zu haben, welche zur uneingeschränkten Nutzung der Werbemittel nach diesem Vertrag erforderlich sind,
7.3 Der Kunde garantiert, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbemittel sowie etwaige verlinkte Zielseiten weder gegen geltendes Recht verstoßen noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen. Insbesondere garantiert der Kunde, dass die Werbemittel, nicht gegen deutsches Recht verstoßen, insbesondere keine Persönlichkeits-, Urheber-, Leistungsschutz-, Marken- oder sonstige Rechte verletzen, noch wettbewerbsrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige Beanstandungen auslösen. Der Kunde steht insbesondere dafür ein, dass das Werbemittel so ausgestattet ist, dass…
…nicht der Eindruck einer Windows-Systemmeldung entstehen kann,
…das Werbemittel als Werbung klar erkennbar ist und jegliche Irreführung über den Werbezweck des Werbemittels ausgeschlossen ist,
…jegliche gestalterischen Funktionselemente (z. B. Suchmasken, Pop-up-Menüs, Auswahlboxen etc.) auch tatsächlich aktivierbar sind,
…die Werbung keine Viren, Würmer, Trojaner oder andere Schadprogramme enthält, die geeignet sind, auf andere Computerprogramme oder Daten zuzugreifen und diese zu ändern, zu löschen oder zu beschädigen
7.4 Sollte der Kunde durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. den Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf bellevue.de gewinnen oder sammeln, garantiert der Kunde, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten wird.
7.5 Setzt der Kunde für die Schaltung von Werbemitteln auf bellevue.de Systeme eines Dritten ein, garantiert er, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält.
7.6 Machen Dritte, einschließlich staatlicher Institutionen, Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die darauf beruhen, dass gegen die vorstehenden Garantien nach Ziffer 7 verstoßen wurde, so wird der Kunde BELLEVUE Media GmbH von allen etwaigen diesbezüglichen Ansprüchen und Schäden (einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung) freistellen und schadlos halten und BELLEVUE Media GmbH bei der Rechtsverteidigung alle notwendigen Unterstützungen bieten.

8. Prüfung des Werbemittels durch den Kunden
Der Kunde wird das Werbemittel nach seiner ersten Schaltung unverzüglich auf die Richtigkeit der Platzierung untersuchen und eventuelle Fehler BELLEVUE Media GmbH innerhalb von drei Werktagen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werbemittel als akzeptiert.

9. Gewährleistung
9.1 BELLEVUE Media GmbH wird das Werbemittel während der Dauer des Vertrags gemäß dessen Regelungen platzieren und die betroffenen Webseiten im Rahmen des jeweiligen technischen Stands verfügbar halten.
9.2 Bleibt die Leistung von BELLEVUE Media GmbH während der Dauer des Vertrags hinter den vertraglichen Vereinbarungen zurück, so ist der Kunde zu einer angemessenen Minderung der Vergütung berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Schlechtleistung unerheblich ist.
9.3 Im Falle von Ziffer 4.5 findet vorstehende Ziffer 9.2 keine Anwendung.
9.4 Das Recht des Kunden, nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz zu verlangen oder zu kündigen, bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.

10. Haftung
10.1 BELLEVUE Media GmbH, einschließlich deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ebenso bleibt eine Haftung von BELLEVUE Media GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Bei der fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.2 BELLEVUE Media GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Störungen an Telefonleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen.

11. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
11.1 Maßgeblich sind die in dem Vertrag genannten Preise, zzgl. der gesetzlichen jeweils geltenden Umsatzsteuer.
11.2 Die vereinbarte Vergütung wird mit der erstmaligen Einstellung des Werbemittels in voller Höhe in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Für Online-Special oder Integrationen gelten ggf. abweichende Zahlungsmodalitäten, die im Vertrag geregelt sind. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist BELLEVUE Media GmbH vorbehaltlich seiner weiteren Rechte berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % pro Jahr über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Zinssatzes bleibt vorbehalten.
11.3 Wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt bzw. Zahlungsaktionen nicht durchgeführt oder solche rückbelastet werden, ist BELLEVUE Media GmbH vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt davon unberührt.
11.4 Aufrechnung ist dem Kunden nur mit…
…unbestrittenen oder
…rechtskräftig festgestellten oder
…bestrittenen aber entscheidungsreifen oder
…mit einer verjährten aber nach § 215 BGB zulässig aufrechenbaren Gegenforderungen gestattet.

12. Vertraulichkeit
12.1 Die Parteien verpflichten sich, über alle Einzelheiten des Vertragsverhältnisses
sowie über Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen der Durchführung des Vertrags unmittelbar oder mittelbar durch die jeweils andere Partei Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung besteht während der gesamten Vertragslaufzeit und über die Beendigung des Vertrags hinaus.
12.2 Etwaige, den Angeboten von BELLEVUE Media GmbH zu Grunde liegende Konzepte und Bestandteile sind urheber- und wettbewerbsrechtlich geschützt und vom Kunden vertraulich zu behandeln. Diese Konzepte dürfen insbesondere nicht in dieser noch in abgewandelter Form an Dritte weitergegeben, noch von dem Kunden außerhalb eines Werbeauftrags zwischen dem Kunden und BELLEVUE Media GmbH für eigene Zwecke genutzt werden.
12.3 Presseerklärungen sowie sonstige öffentliche Verlautbarungen gegenüber Dritten über die Zusammenarbeit zwischen Kunde und bellevue.de bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch BELLEVUE Media GmbH. Dies gilt entsprechend für Logoveröffentlichungen für von BELLEVUE Media GmbH gelieferte Logos.

13. Datenschutz
13.1 Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses einzuhalten. Der Kunde wird seine Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen und deren Mitarbeiter auf die Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichten.
13.2 Sofern beim Kunden anonyme Daten aus dem Zugriff auf die für ihn auf der Webseite bellevue.de geschalteten Werbemittel anfallen, darf der Kunde diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf bellevue.de generiert worden sind.
13.3 Darüber hinaus ist dem Kunden eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten aus dem Zugriff auf die für ihn auf bellevue.de ausgelieferten Werbemittel untersagt. Insbesondere darf der Kunde die Daten aus Werbeschaltungen auf bellevue.de nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf bellevue.de und deren weitere Nutzung.

14. Laufzeit und Kündigung
14.1 Der jeweilige Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung und endet mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten und schriftlich festgehaltenen Vertragslaufzeit.
14.2 Sollten die Parteien keine Vertragslaufzeit vereinbart haben, so sind die Schaltungen der Werbemittel im Zweifel innerhalb eines halben Jahres nach Zustandekommen des Vertrags vom Kunden abzurufen.
14.3 Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Bellevue insbesondere dann vor, wenn der Kunde zum wiederholten Male mit der Zahlung der fälligen Vergütung in Verzug gerät oder gegen seine Verpflichtung aus Ziffern 3, 6 bzw. 7 verstößt.
14.4 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Eine E-Mail erfüllt die Schriftform nicht.

15. Schlussbestimmungen
15.1 BELLEVUE Media GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Ausgenommen hiervon sind die wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere die geschuldeten Hauptleistungen, die Gegenstand eines Änderungsvertrages wären. Bellevue wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig schriftlich benachrichtigen. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten.
Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen beginnend mit dem Tag der auf die Änderungsmitteilung folgt, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen.
15.2 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt als Gerichtsstand Hamburg vereinbart.
15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.4 Sollten einzelne Regelungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird der übrige Teil davon nicht berührt und bleibt soweit dem mutmaßlichen Willen der Parteien entsprechend wirksam und durchführbar.
15.5 Im Fall des 15.4 tritt anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine Regelung, die dem bei der Vereinbarung der jeweiligen Regelung vorhandenem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Das gilt entsprechend für den Fall, dass die jeweilige Vereinbarung Lücken enthält.
15.6 Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Abreden bestehen nicht.