Verbraucherhinweis
Widerrufsbelehrung
Für den Fall, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher gemäß § 13 BGB handelt und
dieser Vertrag entweder außerhalb der Betriebsstätte des Maklers oder im Wege des Fernabsatzes
über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird, gilt nachfolgende Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber dem Makler Beton.Gold GmbH & Co. KG
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über
seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Fakultative Ergänzung 1
Für seine Widerrufserklärung kann der Auftraggeber das vorliegende Muster-
Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Sollte der Auftraggeber diesen Vertrag widerrufen, hat ihm der Makler alle Zahlungen, die er vom
Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Makler eingegangen
ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Makler dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei
der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich
etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung
Entgelte berechnet.
Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Leistung des Maklers während der Widerrufsfrist beginnen
soll, so hat er an den Makler einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber den Makler von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich
dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der
im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Dies kann dazu führen, dass der Auftraggeber
die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss.
Hat der Makler abhängig von seinen vertraglichen Pflichten also bereits eine vollständige Nachweisoder
Vermittlungsleistung erbracht, so hat der Auftraggeber die vereinbarte Provisionshöhe zu zahlen.
Für den Fall, dass der Makler zwar keine vollständige Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht
hat, hat er im Fall der vertraglichen Vereinbarung von Aufwendungsersatzansprüchen, Anspruch auf
Ersatz der ihm bis zur Widerrufserklärung entstandenen und von ihm nachweisbaren Aufwendungen.