ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Sonderinsertionen in Zeitungen und Zeitschriften der BELLEVUE AND MORE GmbH, nachfolgend BAM genannt
Ziffer 1
“Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen BAM und
Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen
oder andere Werbemittel (nachfolgend insgesamt als “Anzeigen”
bezeichnet) eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten
(nachfolgend insgesamt als “Werbungtreibende” bezeichnet) in einer
Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung.
Ziffer 2
Ein “Abschluss” ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer
Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu
gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf
des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für
Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für
verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine
gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines
Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, ist der
Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige
abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach
Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.
Ziffer 3
Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen
nicht erfüllt, die BAM nicht zu vertreten hat, hat der Auftraggeber,
unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen
dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass
der BAM zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes
vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen
Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.
Ziffer 4
Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
Ziffer 5
Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten
Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht
werden sollen, müssen so rechtzeitig bei der BAM eingehen, dass dem
Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der
Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen
werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der
ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Ziffer 6
Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text
und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer
Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von BAM
mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
Ziffer 7
BAM behält sich ohne Anerkennung einer Prüfungspflicht vor, Anzeigen –
auch einzelne Abrufe in Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen,
insbesondere wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die BAM wegen des
Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form
unzumutbar ist oder Anzeigen Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.
Aufträge für andere Webemittel sind für die BAM erst nach Vorlage des
Musters und dessen Billigung bindend. Soweit BAM von ihrem
Ablehnungsrecht bezüglich von Werbemitteln, die Werbung Dritter oder
für Dritte enthalten (Verbundwerbung), keinen Gebrauch macht, bedürfen
diese in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung
der BAM. Diese berechtigt die BAM zur Erhebung eines
Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen
Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Ziffer 8
Für die rechtzeitige Lieferung und einwandfreie Beschaffenheit
geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der
Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen
Druckunterlagen obliegt es dem Auftraggeber, ordnungsgemäße,
insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben der BAM
entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn
anzuliefern. Kosten der BAM für vom Auftraggeber gewünschte oder zu
vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu
tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der
Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche
Beschaffenheit der Anzeigen im Rahmen der durch die Druckunterlagen
gegebenen Möglichkeiten und der von der Druckerei eingesetzten Technik.
Ziffer 9
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den
Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der
Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung
der Anzeige oder des anderen Werbemittels.
Ziffer 10
Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich
geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, hat der Auftraggeber
Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige
bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem
Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels
beeinträchtigt wurde. BAM hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw.
Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand
erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und
der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem
Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder diese für die BAM nur
mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt die BAM eine ihr für
die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels
gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die
Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, hat der
Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des
Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der
Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des
Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen
Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. BAM haftet für sämtliche
Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus
unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei
grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen
Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese
Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter
oder leitende Angestellte der BAM verursacht wurde. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haftet die BAM nur, wenn eine wesentliche
Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf
den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach
dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit haftet die BAM nach den gesetzlichen Vorschriften.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln –
innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden.
Alle gegen die BAM gerichteten Ansprüche aus vertraglicher
Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
Ziffer 11
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der
Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
zurückgesandten Probeabzüge. BAM berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen,
die ihr bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung
des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
Ziffer 12
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, wird die nach Art der
Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde
gelegt.
Ziffer 13
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist
zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere
Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für
vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
Ziffer 14
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die
Einziehungskosten berechnet. BAM kann bei Zahlungsverzug die weitere
Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und
für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen
begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist BAM
berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen
weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes
Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum
Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Ziffer 15
BAM liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des
Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder
vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr
beschafft werden, tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche
Bescheinigung der BAM über die Veröffentlichung und Verbreitung der
Anzeige.
Ziffer 16
BAM veröffentlicht für ihre Titel heftbezogene Auflagendaten. Eine
Auflagenminderung berechtigt bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten
veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie
bei einer Auflage (zugesicherte Auflage)von bis zu 500 000 Exemplaren
10 v.H. und bei einer Auflage (zugesicherte Auflage) von über 500 000
Exemplaren 5 v.H. überschreitet. Eine Auflagenminderung aus Gründen der
Ziffer 23 bleibt unberücksichtigt. Die der Zusicherung zugrundeliegende
Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition der
IVW. Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem
Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit
nicht von der BAM eine absolute Auflagenzahl als Zusicherung in der
jeweiligen Preisliste angegeben wurde. Vorraussetzung für einen
Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis
der Mengenstaffel und für mindestens drei Ausgaben. Grundlage für die
Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit
nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, die bei
Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die mögliche
Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und
Auflagenunterschreitungen der belegten Ausgaben innerhalb des
Insertionsjahres. Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis
des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits gewährten
Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder, wenn dies nicht mehr
möglich ist, als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur,
wenn die Rückvergütungssumme mindestens 2.500 Euro beträgt.
Ziffer 17
Bei Chiffreanzeigen wendet BAM für die Verwahrung
und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf
Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die
Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt.
Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden
vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet BAM zurück, ohne dazu
verpflichtet zu sein. BAM kann einzelvertraglich als Vertreter das
Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im
erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das
zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 500g) überschreiten, sowie Waren,
Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung
ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme
und Weiterleitung kommt ausnahmsweise nur für den Fall in Betracht,
dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten
vertraglich übernommen hat.
Ziffer 18
Erfüllungsort ist der Sitz der BAM. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der
Sitz der BAM. Soweit Ansprüche der BAM nicht im Mahnverfahren geltend
gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten
nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des
Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der
Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich
des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der BAM vereinbart.
Ziffer 19
Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren
Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die
Preisliste der BAM zu halten.
Ziffer 20
Preis-/Rabattänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber
Unternehmen wirksam, wenn sie von der BAM mindestens einen Monat vor
Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt
werden. In diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu.
Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt
der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
Ziffer 21
Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung
beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des
Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne
dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige
Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist
bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers
oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei
Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges
nachzuweisen. Der Nachweis muss innerhalb der ersten Hälfte des
Abschlusszeitraumes erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht
rückwirkend anerkannt werde. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der
ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch die BAM. Konzernrabatte
werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die
Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit
der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die
Konzernrabattierung.
Ziffer 22
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige
erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die
Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für
die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie
der zugelieferten Werbemittel. Er stellt die BAM im Rahmen des
Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der
Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund presserechtlicher
Vorschriften entstehen können. Bei Veröffentlichung von
Gegendarstellungen bestimmen sich die zu ersetzenden Kosten nach
Maßgabe des Anzeigentarifs. Ferner wird die BAM von den Kosten zur
notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, die BAM nach Treu und Glauben mit Informationen und
Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu
unterstützen. Der Auftraggeber überträgt der BAM sämtliche für die
Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art,
einschließlich Internet, erforderlichen urheberechtlichen Nutzungs-,
Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur
Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche
Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar
zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags
notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich
unbegrenzt übertragen.
Ziffer 23
Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem
Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen,
allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl
im Betrieb der BAM als auch in fremden Betrieben, derer sich BAM zur
Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat BAM Anspruch auf volle
Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Objekt der BAM mit
80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf
andere Weise zugesicherten Auflage von der BAM ausgeliefert worden ist.
Bei geringeren Auslieferungen der BAM wird der Rechnungsbetrag im
gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die zugesicherte Auflage zur
tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Auflagenminderungen aus
Gründen von Satz 1 bleiben im Rahmen von Ziffer 16 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unberücksichtigt.
DATENSCHUTZRICHTLINIEN
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig!
Über Ihren Besuch auf unserer Internetseite sowie über Ihr Interesse an unserem Unternehmen freuen wir uns.
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können, um Ihre Identität zu erfahren. Darunter fallen Informationen
wie Ihr richtiger Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer.
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Ihre Anfragen und Informationsanforderungen zu beantworten. Darüber
hinaus möchten wir Sie über unsere Produkte und Dienstleistungen
informieren und gegebenenfalls darüber befragen.
Wir beschränken die Datenerhebung und deren Nutzung auf das Nötigste, um Ihnen weiterhin hervorragende Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können und unsere Website-Besucher mit den Produktinformationen versorgen zu können, die sie besonders interessieren.
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BELLEVUE AND MORE GmbH fragt Sie nach Ihrem Namen, Vornamen und nach
anderen persönlichen Informationen, wenn Sie sich für einen unserer
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fragen wir solche Informationen ab, wenn Sie eine Produktbestellung
durchführen oder ein Abonnement abschließen. Diese Angaben werden bei
der BELLEVUE AND MORE GmbH auf einem besonders geschützten Server in
Deutschland gespeichert, wobei alle Informationen zu Ihrer Identität
von uns nur gesammelt werden, wenn Sie uns diese ausdrücklich zur
Verfügung stellen.
Ihre Rechte
Ihnen steht ein Auskunftsrecht über die über Sie gespeicherte
personenbezogene Daten und ferner ein Recht auf Berichtigung
unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung zu. Sie können dieser Nutzung
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wir Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei
denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie uns vorher
Ihre Zustimmung gegeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass
unsere Mitarbeiter auf das Datengeheimnis gemäß Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) verpflichtet sind.
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Ihr Besuch unserer Webseiten wird protokolliert. Erfasst werden die
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Cookies
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abgelegt werden. Zweck ist z. B. die Steuerung der Verbindung während
Ihres Besuchs auf unseren Webseiten. Wir verwenden Cookies nur für die
Dauer des Aufenthaltes auf der Webseite. Sie beinhalten rein technische
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Keine Haftung für Datenschutz auf Partner-Seiten
Wir weisen darauf hin, dass die Kooperationspartner der BELLEVUE AND
MORE GmbH und andere Internetseiten und -dienste, die durch
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Datenschutz-Richtlinien haben, die unabhängig von denen der BELLEVUE
AND MORE GmbH sind. Die BELLEVUE AND MORE GmbH übernimmt keine
Verantwortung oder Haftung für die Datenschutz-Richtlinien der
Kooperationspartner.
Aktualisierung dieser Datenschutz-Erklärung
Soweit die BELLEVUE AND MORE GmbH neue Produkte oder Dienstleistungen
einführt, Internetverfahren ändert oder wenn sich die Internet- und
EDV-Sicherheitstechnik weiterentwickelt, wird die
"Datenschutz-Erklärung" aktualisiert.
Aktueller Stand dieser Sicherheits-Hinweise: 14.01.2002
Gültigkeit der Datenschutz-Erklärung für die BELLEVUE AND MORE GmbH
Diese Datenschutz-Erklärung gilt für alle von der BELLEVUE AND MORE GmbH verantworteten Internetseiten.
Die BELLEVUE AND MORE GmbH gewährleistet die Vertraulichkeit Ihrer personenbezogenen Daten dadurch, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verschwiegenheitspflichten zu wahren haben, unsere Sicherheitsvorkehrungen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und für die Beachtung der "Datenschutz-Erklärung" der betriebliche Datenschutzbeauftragte sorgt.
Immobilienangebote Online
1. Leistungsumfang der BELLEVUE AND MORE GmbH (nachfolgend: BAM)
1.1 BAM stellt gegen Zahlung einer Teilnahmegebühr gemäß der
aktuellen Preisliste eine Immobilendatenbank unter www.bellevue.de und
www.bellevue-international.com zur Verfügung, in der gewerbliche und
private Immobilienanbieter ihre Immobilienobjekte mittels einer Text-
und Bilddarstellung zum Verkauf präsentieren können. Auf diese
Internet-Anzeigen (Exposés) können Immobilieninteressenten kostenlos
zugreifen. Mittels eines Hyperlinks kann von den Exposés des Anbieters
aus eine kostenlose Vernetzung zur eigenen Homepage des Anbieters
eingerichtet werden.
1.2 Der Immobilienanbieter erhält nach Zahlung der
Teilnahmegebühr eine passwortgeschützte Zugriffsberechtigung, um seine
Immobilienobjekte über den Anbieterbereich in die Immobiliendatenbank
der BAM einstellen zu können.
1.3 In der Regel ist die Immobiliendatenbank für registrierte
Teilnehmer 24 Stunden am Tag verfügbar. BAM behält sich jedoch vor, die
Betriebszeiten – wenn dies aus technischen Gründen (z.B. zu
Wartungszwecken) erforderlich ist – in zumutbarem Umfang einzuschränken
oder für einen vorübergehenden Zeitraum auszusetzen. Ein Anspruch des
Teilnehmers, dass die Immobiliendatenbank ohne Unterbrechung zur
Verfügung steht, besteht nicht.
2. Nutzungsbedingungen für den Immobilienanbieter
2.1 Für die Nutzung der Plattform benötigt der
Immobilienanbieter einen Internet-Zugang und alle erforderliche
Software und Hardware für den Online-Zugriff, deren Kosten er selbst zu
tragen hat.
2.2 Die Aufnahme der Immobilienobjekte des Immobilienanbieters
in die Immobiliendatenbank von BAM kann wahlweise monatlich,
dreimonatlich, halbjährlich oder jährlich gemäß den Tarifen der BAM
erfolgen.
2.3 Die Anmeldung der Immobilienanbieter erfolgt online über ein
Anmeldeformular, das unter www.bellevue.de abgerufen werden kann.
Daraufhin erfolgt die Zusendung der notwendigen Anmelde-/Login-Angaben
durch die Kundenbetreuung der BAM.
2.4 Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von BAM gelten
die Preise der jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen
Preisübersicht. Im Falle einer Verlängerung der Teilnahme gemäß Ziffer
6.2 gilt für den Verlängerungszeitraum der Preis, der zum
letztmöglichen Kündigungszeitpunkt vor Verlängerung anwendbar war, wenn
dem Nutzer mindestens eine Woche vorher per E-Mail die Preisänderung
mitgeteilt wurde. Die in der Preisübersicht aufgeführten Preise
beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Gebühr wird über das
Bezahlsystem Click&Buy von FIRSTGATE abgerechnet. Sie wird
grundsätzlich monatlich erhoben und ist jeweils für den nächsten
Mitgliedschaftszeitraum im Voraus fällig. Für alle Transaktionen im
Zusammenhang mit FIRSTGATE click&buy gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Click&Buy von FIRSTGATE.
2.5 Die Aufwertung einer bereits gebuchten Gebührenstufe durch
Wechsel in eine höhere Gebührenstufe mit mehr Immobilienangeboten
und/oder längerer Vertragslaufzeit ist jederzeit möglich. Die neuen,
erhöhten Gebühren werden dann mit dem nächstfolgenden monatlichen
Gebühreneinzug erhoben.
2.6 Der Immobilienanbieter erklärt sich damit einverstanden,
dass die BAM berechtigt ist, die unter der Internet-Adresse
www.bellevue.de eingegebenen Daten auch auf anderen und künftigen
Internetplattformen der BAM oder ihrer Kooperationspartner zu
veröffentlichen. Eine Verpflichtung der BAM zur Veröffentlichung auf
diesen besteht jedoch nicht.
2.7 Anfallende Maklercourtage trägt der Immobilienkäufer bzw. der Immobilienverkäufer.
2.8 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Dem
Immobilienanbieter ist es nicht gestattet, Angebote der Datenbank
auszudrucken, zu vervielfältigen, zu verbreiten, nachzudrucken,
dauerhaft zu speichern oder an Dritte weiterzugeben. Im Übrigen gelten
die rechtlichen Grenzen, die sich aus dem Urheberrecht, dem
Datenschutzrecht und sonstigen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften
ergeben.
3. Pflichten des Immobilienanbieters
3.1 Der Anbieter verpflichtet sich, wahrheitsgemäße,
vollständige und aktuelle Angaben über die von ihm präsentierten
Objekte zu machen. Für den Inhalt und die Richtigkeit der
veröffentlichten Daten ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich.
Der Anbieter ist verpflichtet, für die Pflege der veröffentlichten
Objektdaten zu sorgen, insbesondere diese ständig zu aktualisieren.
Wenn ein vom Anbieter auf der Internetplattform der BAM
veröffentlichtes Objekt nicht mehr verfügbar ist, verpflichtet sich
der Anbieter, die Daten dieses Objekts unverzüglich zu löschen.
3.2 Der Anbieter darf die ihm zur Nutzung der Internetplattform
zugeteilte passwortgeschützte Zugriffsberechtigung ausschließlich für
sich selbst verwenden. Der Immobilienanbieter verpflichtet sich, die
Benutzerkennung und das Passwort vertraulich zu behandeln, diese nicht
Dritten zugänglich zu machen und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Sofern ein Dritter in Kenntnis der Benutzerkennung und/oder des
Passwortes des Immobilienanbierters gelangt ist, ist der
Immobilienanbieter verpflichtet, BAM unverzüglich hiervon unterrichten.
In diesem Fall wird BAM die Kennung und das Passwort sperren und dem
Immobilienanbieter eine neue Kennung und ein neues Passwort übersenden,
sofern der Immobilienanbieter nachweislich nicht dafür verantwortlich
ist, dass der Dritte die Kenntnis erhalten hat. Für den durch einen
Missbrauch entstandenen Schaden haftet der Anbieter allein.
3.3 Der Anbieter garantiert, dass er alle zur Veröffentlichung
der Immobilienanzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Anbieter räumt
der BAM für die Laufzeit des Auftrages örtlich unbeschränkt sämtliche
für die Nutzung und Veröffentlichung seiner Immobilienanzeigen im
Internet, einschließlich aller multimedialen Verwertungsformate,
erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und
sonstigen Rechte in allen bekannten Formaten (z.B. HTML, WAP, SMS)
ein. Hierzu zählen insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung,
Verbreitung, Vermarktung, Sendung und/oder öffentlichen Wiedergabe,
Bearbeitung und Aufbereitung für den Online-Vertrieb und zur Übernahme
in und/oder Entnahme der Daten aus den Datenbanken. Der Anbieter
verpflichtet sich, keine Daten auf der Plattform der BAM zu
präsentieren, deren Inhalte Rechte Dritter, insbesondere deren
Alleinvertriebsrechte, verletzen oder gegen geltendes Recht oder den
Vertragszweck verstoßen.
3.4 Werden von Seiten der BAM oder ihres technischen
Dienstleisters Eingaben i.S.v. manuellen Eingaben, Datenimporten oder
Replikationen im Auftrag des Immobilienanbieters vorgenommen, so ist
der Anbieter für die Richtigkeit dieser Daten verantwortlich. Er hat
durch eigene Kontrolle stets sicherzustellen, dass die Daten seiner
Objekte korrekt erfasst wurden und ihre Aktualität gewährleistet ist.
Eine verbindliche Terminzusage über den Abschluss der manuellen
Eingaben, Datenimporten oder Replikationen im Auftrag des Anbieters
kann von BAM nicht gegeben werden.
4. Haftung
4.1 BAM haftet nicht gegenüber den Immobilieninteressenten und
-käufern für die Richtigkeit der Angaben der Anbieter oder für die
ordnungsgemäße Erfüllung eines Immobilienkaufvertrages, der durch ein
Angebot auf der Internetplattform der BAM zustande gekommen ist. Auch
haftet sie nicht, wenn die vom Anbieter eingestellten Inhalte oder
solche, auf die mittels eines Links verwiesen wird, gegen geltendes
Recht oder den Vertragszweck verstoßen oder Rechte Dritter,
insbesondere deren Alleinvertriebsrechte, verletzen.
4.2 Sofern Dritte gegen BAM wegen nicht ordnungsgemäßer Angaben
des Anbieters im Sinne der Ziffer 3.1 oder wegen Rechtsverletzungen im
Sinne der Ziffer 3.3 Ansprüche geltend machen, ist der Anbieter
verpflichtet, BAM aufs erste Anfordern von sämtlichen dieser Ansprüche
- unabhängig von deren Rechtsgrund - und den Kosten einer notwendigen
Rechtsverteidigung freizustellen.
4.3 BAM haftet weder für den Verlust von Daten und Programmen,
noch für Unterbrechungen der Veröffentlichung, die durch höhere Gewalt
oder Betriebsstörungen, insbesondere vorübergehende Störungen und
Ausfälle der technischen Infrastruktur sowie
Übertragungsunterbrechungen, verursacht wurden.
4.4 BAM haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit
es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.
Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
5. Datenschutz
5.1 Teilnehmer erhalten für die Nutzung der Immobiliendatenbank
von Click&Buy von FIRSTGATE eine Benutzerkennung und ein Passwort,
wobei der Teilnehmer das Passwort jederzeit selbständig ändern kann.
5.2 BAM und der Immobilienanbieter verpflichten sich, die
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das
Teledienste-Datenschutzgesetz (TDDSG) und das Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) einzuhalten.
5.3 Der Immobilienanbieter erklärt sich damit einverstanden,
dass seine Daten von der BAM im Rahmen des Vertragszweckes verarbeitet
und genutzt werden. Personenbezogene Daten des Immobilienanbieters
werden Dritten nur dann zur Verfügung gestellt, wenn dies zur
Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen notwendig ist. Darüber
hinaus ist die Verwendung personenbezogener Daten nur mit der
ausdrücklichen Zustimmung des Immobilienanbieters möglich. Diese
Zustimmung kann jederzeit durch E-Mail oder Fax widerrufen werden.
5.4 Die Übermittlung der personenbezogenen Daten an FIRSTGATE
click&buy erfolgen über eine SSL-verschlüsselte Verbindung. Das
Sicherheitsprotokoll SSL (Secure Socket Layer) ermöglicht eine sichere
Kommunikation via Internet.
5.5 BAM weist den Immobilienanbieter auf eine mögliche
Verarbeitung seiner Daten auch ohne seine Einwilligung in Staaten
außerhalb des Anwendungsbereiches der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG
des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum
Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener
Daten und zum freien Datenverkehr (ABl.EG Nr. L 281 S.31) hin.
6. Sperrung / Kündigung
6.1 Eine Kündigung der Mitgliedschaft durch den
Immobilienanbieter ist jederzeit bis zum Ablauf der vereinbarten
Vertragslaufzeit möglich. Sie erfolgt über das gewählte Bezahlsystem
von FIRST GATE.
Jede Kündigung muss schriftlich per Post, Telekopie oder E-Mail bei
FIRST GATE zugehen. Maßgebend ist der Zeitpunkt ihres Zugangs. Um die
Mitgliedschaft online zu kündigen, meldet sich das Mitglied unter
Eingabe des Benutzernamens und Passworts in seinem persönlichen
Firstgate-Servicebereich auf www.firstgate.de an. Die Kündigung erfolgt
dort per Mausklick in der Rubrik „Abonnements“. Für die Kündigung per
E-Mail, Post oder Telekopie wendet sich das Mitglied mit Angabe von
Benutzernamen und Firstgate-Kundennummer:
- per E-Mail an: service@firstgate.de
- per Post an Adresse: Firstgate Internet AG, Service-Center, Im MediaPark 5, D-50670 Köln
- per Fax an: +49 (0) 221 / 2601189
6.3 Ein Widerruf der Kündigung ist jederzeit innerhalb der noch laufenden Teilnahme- bzw. Vertragslaufzeit möglich und führt zu einer Verlängerung der Mitgliedschaft um die Vertragslaufzeit der zuletzt gebuchten Gebührenstufe.
6.4 BAM behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft an der Immobiliendatenbank zu verweigern. Bei Missbrauch der Zugangsberechtigung oder anderen schwerwiegenden Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BAM kann BAM die Mitgliedschaft fristlos kündigen. In diesem Falle werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren nicht zurückerstattet. Der BAM steht ferner ein fristloses Kündigungsrecht zu, wenn der Immobilienanbieter gegen seine Pflichten aus Ziffer 3 verstößt. BAM behält sich in diesen Fällen vor, die angebotenen Objekte nicht zu veröffentlichen oder bereits eingestellte Objekte zu löschen.
6.5 Die BAM ist berechtigt, ihre Nutzungsbedingungen zu ändern, ohne dass die Nutzer hieraus Ansprüche ableiten können.
7.Schlussbestimmungen
7.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7.2 Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. Hat der Nutzer keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, wird der allgemeine Gerichtsstand der BAM in Hamburg als zuständiges Gericht vereinbart.
7.3 Die Nutzung der Immobiliendatenbank der BAM www.bellevue.de erfolgt ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich mit der BAM vereinbart wurden.
7.4 Die BAM ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an geänderte Nutzungsbedingungen anzupassen und/oder zu ändern. Es gelten jeweils die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie auf der Website www.bellevue.de veröffentlicht sind.
7.5 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragspartner werden sich in diesem Fall auf eine rechtlich wirksame Regelung verständigen, die wirtschaftlich dem Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
