Neu: Bellevue 1/2012
Das aktuelle BELLEVUE-Heft 01/2012

BELLEVUE
Ausgabe 1/2012

  • Das perfekte Ferienhaus
  • Bauträger
  • Österreich-Special
  • Bauen in Spanien
    u. v. m.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Anzeigen im Heft

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Sonderinsertionen in Zeitungen und Zeitschriften der BELLEVUE AND MORE GmbH, nachfolgend BAM genannt


Ziffer 1
“Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen BAM und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder andere Werbemittel (nachfolgend insgesamt als “Anzeigen” bezeichnet) eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als “Werbungtreibende” bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung.

Ziffer 2
Ein “Abschluss” ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.

Ziffer 3
Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die BAM nicht zu vertreten hat, hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der BAM zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.

Ziffer 4
Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

Ziffer 5
Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei der BAM eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

Ziffer 6
Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von BAM mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.

Ziffer 7
BAM behält sich ohne Anerkennung einer Prüfungspflicht vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe in Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die BAM wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder Anzeigen Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Aufträge für andere Webemittel sind für die BAM erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. Soweit BAM von ihrem Ablehnungsrecht bezüglich von Werbemitteln, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), keinen Gebrauch macht, bedürfen diese in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung der BAM. Diese berechtigt die BAM zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

Ziffer 8
Für die rechtzeitige Lieferung und einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen obliegt es dem Auftraggeber, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben der BAM entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten der BAM für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten und der von der Druckerei eingesetzten Technik.

Ziffer 9
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels.

Ziffer 10
Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. BAM hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder diese für die BAM nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt die BAM eine ihr für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. BAM haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der BAM verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die BAM nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die BAM nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden. Alle gegen die BAM gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

Ziffer 11
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. BAM berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

Ziffer 12
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

Ziffer 13
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

Ziffer 14
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. BAM kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist BAM berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

Ziffer 15
BAM liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der BAM über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

Ziffer 16
BAM veröffentlicht für ihre Titel heftbezogene Auflagendaten. Eine Auflagenminderung berechtigt bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer Auflage (zugesicherte Auflage)von bis zu 500 000 Exemplaren 10 v.H. und bei einer Auflage (zugesicherte Auflage) von über 500 000 Exemplaren 5 v.H. überschreitet. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 23 bleibt unberücksichtigt. Die der Zusicherung zugrundeliegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition der IVW. Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht von der BAM eine absolute Auflagenzahl als Zusicherung in der jeweiligen Preisliste angegeben wurde. Vorraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengenstaffel und für mindestens drei Ausgaben. Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auflagenunterschreitungen der belegten Ausgaben innerhalb des Insertionsjahres. Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits gewährten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder, wenn dies nicht mehr möglich ist, als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme mindestens 2.500 Euro beträgt.

Ziffer 17
Bei Chiffreanzeigen wendet BAM für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet BAM zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. BAM kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 500g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kommt ausnahmsweise nur für den Fall in Betracht, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten vertraglich übernommen hat.

Ziffer 18
Erfüllungsort ist der Sitz der BAM. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der BAM. Soweit Ansprüche der BAM nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der BAM vereinbart.

Ziffer 19
Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste der BAM zu halten.

Ziffer 20
Preis-/Rabattänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmen wirksam, wenn sie von der BAM mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. In diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

Ziffer 21
Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss innerhalb der ersten Hälfte des Abschlusszeitraumes erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werde. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch die BAM. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.

Ziffer 22
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt die BAM im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund presserechtlicher Vorschriften entstehen können. Bei Veröffentlichung von Gegendarstellungen bestimmen sich die zu ersetzenden Kosten nach Maßgabe des Anzeigentarifs. Ferner wird die BAM von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die BAM nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt der BAM sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.

Ziffer 23
Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb der BAM als auch in fremden Betrieben, derer sich BAM zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat BAM Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Objekt der BAM mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage von der BAM ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Auslieferungen der BAM wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Auflagenminderungen aus Gründen von Satz 1 bleiben im Rahmen von Ziffer 16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberücksichtigt.

DATENSCHUTZRICHTLINIEN

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Da der Schutz Ihrer Privatsphäre für uns von höchster Bedeutung ist, ist die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für uns selbstverständlich. Im folgenden werden wir Ihnen einige unserer Vorkehrungen erklären, die dem Schutz Ihrer Privatsphäre dienen.

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Wir beschränken die Datenerhebung und deren Nutzung auf das Nötigste, um Ihnen weiterhin hervorragende Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können und unsere Website-Besucher mit den Produktinformationen versorgen zu können, die sie besonders interessieren.

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BELLEVUE AND MORE GmbH fragt Sie nach Ihrem Namen, Vornamen und nach anderen persönlichen Informationen, wenn Sie sich für einen unserer personalisierten oder interaktiven Dienste registrieren lassen. Ebenso fragen wir solche Informationen ab, wenn Sie eine Produktbestellung durchführen oder ein Abonnement abschließen. Diese Angaben werden bei der BELLEVUE AND MORE GmbH auf einem besonders geschützten Server in Deutschland gespeichert, wobei alle Informationen zu Ihrer Identität von uns nur gesammelt werden, wenn Sie uns diese ausdrücklich zur Verfügung stellen.

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Soweit die BELLEVUE AND MORE GmbH neue Produkte oder Dienstleistungen einführt, Internetverfahren ändert oder wenn sich die Internet- und EDV-Sicherheitstechnik weiterentwickelt, wird die "Datenschutz-Erklärung" aktualisiert. Aktueller Stand dieser Sicherheits-Hinweise: 14.01.2002

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Die BELLEVUE AND MORE GmbH gewährleistet die Vertraulichkeit Ihrer personenbezogenen Daten dadurch, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verschwiegenheitspflichten zu wahren haben, unsere Sicherheitsvorkehrungen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und für die Beachtung der "Datenschutz-Erklärung" der betriebliche Datenschutzbeauftragte sorgt.

Immobilienangebote Online

1. Leistungsumfang der BELLEVUE AND MORE GmbH (nachfolgend: BAM)

1.1 BAM stellt gegen Zahlung einer Teilnahmegebühr gemäß der aktuellen Preisliste eine Immobilendatenbank unter www.bellevue.de und www.bellevue-international.com zur Verfügung, in der gewerbliche und private Immobilienanbieter ihre Immobilienobjekte mittels einer Text- und Bilddarstellung zum Verkauf präsentieren können. Auf diese Internet-Anzeigen (Exposés) können Immobilieninteressenten kostenlos zugreifen. Mittels eines Hyper­links kann von den Exposés des Anbieters aus eine kostenlose Vernetzung zur eigenen Homepage des Anbieters eingerichtet werden.
1.2 Der Immobilienanbieter erhält nach Zahlung der Teilnahmegebühr eine passwortgeschützte Zugriffsberechtigung, um seine Immobilienobjekte über den Anbieterbereich in die Immobiliendatenbank der BAM einstellen zu können.
1.3 In der Regel ist die Immobiliendatenbank für registrierte Teilnehmer 24 Stunden am Tag verfügbar. BAM behält sich jedoch vor, die Betriebszeiten – wenn dies aus technischen Gründen (z.B. zu Wartungszwecken) erforderlich ist – in zumutbarem Umfang einzuschränken oder für einen vorübergehenden Zeitraum auszusetzen. Ein Anspruch des Teilnehmers, dass die Immobiliendatenbank ohne Unterbrechung zur Verfügung steht, besteht nicht.

2. Nutzungsbedingungen für den Immobilienanbieter
2.1 Für die Nutzung der Plattform benötigt der Immobilienanbieter einen Internet-Zugang und alle erforderliche Software und Hardware für den Online-Zugriff, deren Kosten er selbst zu tragen hat.
2.2 Die Aufnahme der Immobilienobjekte des Immobilienanbieters in die Immobiliendatenbank von BAM kann wahlweise monatlich, dreimonatlich, halbjährlich oder jährlich gemäß den Tarifen der BAM erfolgen.
2.3 Die Anmeldung der Immobilienanbieter erfolgt online über ein Anmeldeformular, das unter www.bellevue.de abgerufen werden kann. Daraufhin erfolgt die Zusendung der notwendigen Anmelde-/Login-Angaben durch die Kundenbetreuung der BAM.
2.4 Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von BAM gelten die Preise der jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preisübersicht. Im Falle einer Verlängerung der Teilnahme gemäß Ziffer 6.2 gilt für den Verlängerungszeitraum der Preis, der zum letztmöglichen Kündigungszeitpunkt vor Verlängerung anwendbar war, wenn dem Nutzer mindestens eine Woche vorher per E-Mail die Preisänderung mitgeteilt wurde. Die in der Preisübersicht aufgeführten Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Gebühr wird über das Bezahlsystem Click&Buy von FIRSTGATE abgerechnet. Sie wird grundsätzlich monatlich erhoben und ist jeweils für den nächsten Mitgliedschaftszeitraum im Voraus fällig. Für alle Transaktionen im Zusammenhang mit FIRSTGATE click&buy gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Click&Buy von FIRSTGATE.
2.5 Die Aufwertung einer bereits gebuchten Gebührenstufe durch Wechsel in eine höhere Gebührenstufe mit mehr Immobilienangeboten und/oder längerer Vertragslaufzeit ist jederzeit möglich. Die neuen, erhöhten Gebühren werden dann mit dem nächstfolgenden monatlichen Gebühreneinzug erhoben.
2.6 Der Immobilienanbieter erklärt sich damit einverstanden, dass die BAM berechtigt ist, die unter der Internet-Adresse www.bellevue.de eingegebe­nen Daten auch auf anderen und künftigen Internetplattformen der BAM oder ihrer Kooperationspartner zu veröffentlichen. Eine Verpflichtung der BAM zur Veröffentlichung auf diesen besteht jedoch nicht.
2.7 Anfallende Maklercourtage trägt der Immobilienkäufer bzw. der Immobilienverkäufer.
2.8 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Dem Immobilienanbieter ist es nicht gestattet, Angebote der Datenbank auszudrucken, zu vervielfältigen, zu verbreiten, nachzudrucken, dauerhaft zu speichern oder an Dritte weiterzugeben. Im Übrigen gelten die rechtlichen Grenzen, die sich aus dem Urheberrecht, dem Datenschutzrecht und sonstigen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ergeben.

3. Pflichten des Immobilienanbieters
3.1 Der Anbieter verpflichtet sich, wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben über die von ihm präsentierten Objekte zu machen. Für den Inhalt und die Richtigkeit der veröffentlichten Daten ist ausschließlich der Anbieter verantwortlich. Der Anbieter ist verpflichtet, für die Pflege der veröffentlichten Objektdaten zu sorgen, insbesondere diese ständig zu aktualisieren. Wenn ein vom Anbieter auf der Internetplattform der BAM veröf­fentlichtes Objekt nicht mehr verfügbar ist, verpflichtet sich der Anbieter, die Daten dieses Objekts unverzüglich zu löschen.
3.2 Der Anbieter darf die ihm zur Nutzung der Internetplattform zugeteilte passwortgeschützte Zugriffsberechtigung ausschließlich für sich selbst ver­wenden. Der Immobilienanbieter verpflichtet sich, die Benutzerkennung und das Passwort vertraulich zu behandeln, diese nicht Dritten zugänglich zu machen und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Sofern ein Dritter in Kenntnis der Benutzerkennung und/oder des Passwortes des Immobilienanbierters gelangt ist, ist der Immobilienanbieter verpflichtet, BAM unverzüglich hiervon unterrichten. In diesem Fall wird BAM die Kennung und das Passwort sperren und dem Immobilienanbieter eine neue Kennung und ein neues Passwort übersenden, sofern der Immobilienanbieter nachweislich nicht dafür verantwortlich ist, dass der Dritte die Kenntnis erhalten hat. Für den durch einen Missbrauch entstandenen Schaden haftet der Anbieter allein.
3.3 Der Anbieter garantiert, dass er alle zur Veröffentlichung der Immobilienanzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Anbieter räumt der BAM für die Laufzeit des Auftrages örtlich unbeschränkt sämtliche für die Nutzung und Veröffentlichung seiner Immobilienanzeigen im Internet, einschließlich aller multimedialen Verwertungsformate, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte in allen bekannten For­maten (z.B. HTML, WAP, SMS) ein. Hierzu zählen insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Vermarktung, Sendung und/oder öffentli­chen Wiedergabe, Bearbeitung und Aufbereitung für den Online-Vertrieb und zur Übernahme in und/oder Entnahme der Daten aus den Datenbanken. Der Anbieter verpflichtet sich, keine Daten auf der Plattform der BAM zu präsentieren, deren Inhalte Rechte Dritter, insbesondere deren Alleinvertriebs­rechte, verletzen oder gegen geltendes Recht oder den Vertragszweck verstoßen.
3.4 Werden von Seiten der BAM oder ihres technischen Dienstleisters Eingaben i.S.v. manuellen Eingaben, Datenimporten oder Replikationen im Auftrag des Immobilienanbieters vorgenommen, so ist der Anbieter für die Richtigkeit dieser Daten verantwortlich. Er hat durch eigene Kontrolle stets sicherzustellen, dass die Daten seiner Objekte korrekt erfasst wurden und ihre Aktualität gewährleistet ist. Eine verbindliche Terminzusage über den Abschluss der manuellen Eingaben, Datenimporten oder Replikationen im Auftrag des Anbieters kann von BAM nicht gegeben werden.

4. Haftung
4.1 BAM haftet nicht gegenüber den Immobilieninteressenten und -käufern für die Richtigkeit der Angaben der Anbieter oder für die ordnungsgemäße Erfüllung eines Immobilienkaufvertrages, der durch ein Angebot auf der Internetplattform der BAM zustande gekommen ist. Auch haftet sie nicht, wenn die vom Anbieter eingestellten Inhalte oder solche, auf die mittels eines Links verwiesen wird, gegen geltendes Recht oder den Vertragszweck verstoßen oder Rechte Dritter, insbesondere deren Alleinvertriebsrechte, verletzen.
4.2 Sofern Dritte gegen BAM wegen nicht ordnungsgemäßer Angaben des Anbieters im Sinne der Ziffer 3.1 oder wegen Rechtsverletzungen im Sinne der Ziffer 3.3 Ansprüche geltend machen, ist der Anbieter verpflichtet, BAM aufs erste Anfordern von sämtlichen dieser Ansprüche - unabhängig von deren Rechtsgrund - und den Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung freizustellen.
4.3 BAM haftet weder für den Verlust von Daten und Programmen, noch für Unterbrechungen der Veröffentlichung, die durch höhere Gewalt oder Betriebsstörungen, insbesondere vorübergehende Störungen und Ausfälle der technischen Infrastruktur sowie Übertragungsunterbrechungen, verursacht wurden.
4.4 BAM haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

5. Datenschutz
5.1 Teilnehmer erhalten für die Nutzung der Immobiliendatenbank von Click&Buy von FIRSTGATE eine Benutzerkennung und ein Passwort, wobei der Teilnehmer das Passwort jederzeit selbständig ändern kann.
5.2 BAM und der Immobilienanbieter verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Teledienste-Datenschutzgesetz (TDDSG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten.
5.3 Der Immobilienanbieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von der BAM im Rahmen des Vertragszweckes verarbeitet und genutzt werden. Personenbezogene Daten des Immobilienanbieters werden Dritten nur dann zur Verfügung gestellt, wenn dies zur Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen notwendig ist. Darüber hinaus ist die Verwendung personenbezogener Daten nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Immobilienanbieters möglich. Diese Zustimmung kann jederzeit durch E-Mail oder Fax widerrufen werden.
5.4 Die Übermittlung der personenbezogenen Daten an FIRSTGATE click&buy erfolgen über eine SSL-verschlüsselte Verbindung. Das Sicherheitsprotokoll SSL (Secure Socket Layer) ermöglicht eine sichere Kommunikation via Internet.
5.5 BAM weist den Immobilienanbieter auf eine mögliche Verarbeitung seiner Daten auch ohne seine Einwilligung in Staaten außerhalb des Anwendungsbereiches der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl.EG Nr. L 281 S.31) hin.

6. Sperrung / Kündigung
6.1 Eine Kündigung der Mitgliedschaft durch den Immobilienanbieter ist jederzeit bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Sie erfolgt über das gewählte Bezahlsystem von FIRST GATE.
Jede Kündigung muss schriftlich per Post, Telekopie oder E-Mail bei FIRST GATE zugehen. Maßgebend ist der Zeitpunkt ihres Zugangs. Um die Mitgliedschaft online zu kündigen, meldet sich das Mitglied unter Eingabe des Benutzernamens und Passworts in seinem persönlichen Firstgate-Servicebereich auf www.firstgate.de an. Die Kündigung erfolgt dort per Mausklick in der Rubrik „Abonnements“. Für die Kündigung per E-Mail, Post oder Telekopie wendet sich das Mitglied mit Angabe von Benutzernamen und Firstgate-Kundennummer:

  • per E-Mail an: service@firstgate.de
  • per Post an Adresse: Firstgate Internet AG, Service-Center, Im MediaPark 5, D-50670 Köln
  • per Fax an: +49 (0) 221 / 2601189
6.2 Ungekündigt verlängert sich der Vertrag automatisch um den in der zuletzt gebuchten Tarifstufe vereinbarten Zeitraum. Eine Kündigung verhindert die automatische Verlängerung der Teilnahme, entbindet jedoch nicht von der Erfüllung der Vertragsverpflichtung bis zum Ende des vereinbarten Teilnahmezeitraumes. Eine Rückerstattung oder Gutschrift von Gebühren ist ausgeschlossen.
6.3 Ein Widerruf der Kündigung ist jederzeit innerhalb der noch laufenden Teilnahme- bzw. Vertragslaufzeit möglich und führt zu einer Verlängerung der Mitgliedschaft um die Vertragslaufzeit der zuletzt gebuchten Gebührenstufe.
6.4 BAM behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft an der Immobiliendatenbank zu verweigern. Bei Missbrauch der Zugangsberechtigung oder anderen schwerwiegenden Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BAM kann BAM die Mitgliedschaft fristlos kündigen. In diesem Falle werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren nicht zurückerstattet. Der BAM steht ferner ein fristloses Kündigungsrecht zu, wenn der Immobilienanbieter gegen seine Pflichten aus Ziffer 3 verstößt. BAM behält sich in diesen Fällen vor, die angebotenen Objekte nicht zu veröffentlichen oder bereits eingestellte Objekte zu löschen.
6.5 Die BAM ist berechtigt, ihre Nutzungsbedingungen zu ändern, ohne dass die Nutzer hieraus Ansprüche ableiten können.

7.Schlussbestimmungen
7.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7.2 Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. Hat der Nutzer keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand, wird der allgemeine Gerichtsstand der BAM in Hamburg als zuständiges Gericht vereinbart.
7.3 Die Nutzung der Immobiliendatenbank der BAM www.bellevue.de erfolgt ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich mit der BAM vereinbart wurden.
7.4 Die BAM ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an geänderte Nutzungsbedingungen anzupassen und/oder zu ändern. Es gelten jeweils die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie auf der Website www.bellevue.de veröffentlicht sind.
7.5 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragspartner werden sich in diesem Fall auf eine rechtlich wirksame Regelung verständigen, die wirtschaftlich dem Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.