Neu: Bellevue 1/2012
Das aktuelle BELLEVUE-Heft 01/2012

BELLEVUE
Ausgabe 1/2012

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  • Österreich-Special
  • Bauen in Spanien
    u. v. m.

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Österreich

Es lebe die Stagnation

 

Niveau gehalten: An Österreich scheint die Krise vorbeizugehen. Man freut sich über den stabilen Immobilienmarkt

 

Dirc Kalweit

Der Autor und Kabarettist Helmut Qualtinger beschrieb seine Heimat einmal so: „Österreich ist ein Labyrinth, in dem sich jeder auskennt.“ Da ist viel Wahres dran. Einerseits scheint die Alpenrepublik überschaubar, was gerade Deutsche ins Nachbarland zieht: Knapp 133.500 Bundesbürger waren hier laut Statistik Austria, dem Pendant zum Statistischen Bundesamt, mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet. Damit ist Österreich nach der Schweiz das zweitbeliebteste europäische Ziel für deutsche Auswanderer.

Andererseits kann man sich zwischen Bregenz und Wien auch schnell verirren, gerade dann, wenn es um Ferienwohnsitze geht. Jedes der neun Bundesländer hat nämlich in Bezug auf „Gebäude und Wohnungen, die nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisse dienen“, so die offizielle Definition, seine eigene Gesetzgebung. Das heißt konkret: Die Rahmenbedingungen, die regeln, welche Immobilie von den Gemeinden als Freizeitwohnsitz im Flächenwidmungsplan überhaupt aufgenommen werden darf, werden durch das Grundverkehrsrecht des jeweiligen Bundeslandes festgelegt. Und das kann teilweise ziemlich rigoros sein. So heißt es auf der Homepage des Landes Tirol unter dem Punkt „Baurecht“: „Grundsätzlich ist der Erwerb beziehungsweise die Schaffung von Freizeitwohnsitzen verboten.“ Das klingt erst einmal endgültig, wäre da nicht noch der schöne Nachsatz: „Ausnahmen bestehen.“

Und die sind recht zahlreich. Nach der letzten offiziellen Erhebung im Juli 2004 gab es in Tirol genau 15.464 Freizeitwohnsitze, fast 20 Prozent davon im Besitz deutscher Staatsbürger. Beliebteste Region ist – wen wundert’s – der Bezirk Kitzbühel, in dem sich ein Drittel aller Tiroler Freizeitwohnsitze befinden. Neue können allerdings so gut wie gar nicht mehr geschaffen werden. Das Gesetz sieht vor, dass Gemeinden nur noch dann sogenannte Widmungen als Freizeitwohnsitz vornehmen können, wenn ihr bestehender Anteil am gesamten Wohnungsbestand acht Prozent nicht übersteigt – womit die beliebtesten Standorte ausscheiden.

Wie spitzfindig die Definitionen manchmal sein können, zeigt ein prominentes Beispiel. Für Uschi Glas, Besitzerin einer Ferienwohnung in Kitzbühel, wurde eigens der Begriff des „Arbeitswohnsitzes“ geprägt: Liest sie ein Buch zur Vorbereitung eines Films, so nutzt sie das Apartment eben nicht als Freizeitwohnsitz – dafür existiert nämlich auch keine entsprechende Widmung.


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