Hauskauf in Italien
Zehn goldene Regeln
Italien-Immobilien haben ihre Liebhaber - aber auch ihre Preise: Infos und Tipps zum Immobilienerwerb in Italien
1. Informieren Sie sich vorab über die Region und die dortigen Preisspiegel. Italien ist kein "Billigland", weder was den Kaufpreis noch was die Umbaukosten angeht.
2. Kalkulieren Sie objektiv Ihre finanziellen Möglichkeiten und belasten Sie sich nicht mit einem zu großen Objekt, das Sie am Ende nicht bezahlen können. Bei nur zeitweiliger Nutzung lassen sich die laufenden Kosten erfahrungsgemäß sehr gut durch Vermietung reduzieren.
3. Geben Sie Maklern den Vorzug, die bei einer italienischen Handelskammer zugelassen sind. Dort unterliegen sie strengen Richtlinien und müssen sich versichern.
4. Veröffentlichte Immobilienangebote spiegeln immer nur einen Teil der Realität wider – und manchmal wird leider auch getäuscht. Kaufen Sie deshalb auf keinen Fall eine Immobilie, die Sie nur vom Foto kennen, und informieren Sie sich vor einer Besichtigungsreise ausführlich.
5. In einigen Regionen Italiens stehen sehr viele renovierungsbedürftige Objekte zum Verkauf. Als Faustregel gilt hier: Kalkulieren Sie für die Renovierung noch einmal 100 Prozent des Kaufpreises ein.
6. Ein Vorvertrag ist auch in Italien üblich. Bestehen Sie darauf, dass dieser direkt mit dem Verkäufer und nicht mit dem Vermittler geschlossen wird. Das schützt Sie gegebenenfalls vor hohen Preisaufschlägen.
7. Im Vorvertrag sollte die caparra confirmatoria vereinbart sein. Das ist die Vertragsstrafe für den Fall, dass der Verkäufer den endgültigen Kaufvertrag nicht erfüllt.
8. Wenn man nicht nachweislich des Italienischen mächtig ist, sollte bei Unsicherheiten ein professioneller Übersetzer engagiert werden. Spätestens bei den endgültigen Kaufverträgen ist dies unabdingbar.
9. Zahlungen (ausgenommen die Agenturprovision) sollten ausschließlich an den Eigentümer erfolgen.
10. Leider immer noch ein Thema, vor allem in Süditalien, sind Schwarzbauten. Bei einem entsprechenden Verdacht lässt man besser die Finger von der Immobilie.
Veröffentlicht am Montag, 30.August 2010 um 12:12 Uhr
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