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Hauskauf in Österreich

Zehn goldene Regeln

 

In Austria hat jede der neun Bundesländer sein eigenes Immobilienrecht: Infos und Tipps zum Immobilienerwerb in Österreich

 



Zehn goldene Regeln

1. Österreich ist politisch in neun Bundesländer unterteilt. Alle Grundverkehrsgesetze werden nicht von Wien, sondern von den Ländern selbständig geregelt.

2. In den meisten Bundesländern bestehen Beschränkungen hinsichtlich des Erwerbs von reinen Ferienwohnsitzen. Österreicher und EU-Ausländer sind hierbei gleichgestellt.

3. In welchen Gemeinden Zweitwohnsitze überhaupt gekauft werden dürfen, wird von der jeweiligen Landesregierung festgelegt.

4. Man kann den Kauf über einen Makler oder ein Kreditinstitut abwickeln. In beiden Fällen ist ein schriftlicher Kaufvertrag gesetzlich vorgeschrieben.

4. Vorsicht bei mündlichen Kaufzusagen. Auch diese können bindend sein.

5. Der Kaufvertrag muss zumindest den Namen der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, eventuelle Miteigentumsanteile und eine Beschreibung der Immobilie enthalten.

6. Die notarielle Beurkundung des Kaufvertragsinhalts ist nicht zwingend notwendig, wohl aber die Beurkundung der Echtheit der Unterschriften von Käufer und Verkäufer. Ohne sie ist kein Vertrag gültig.

7. Eine Auflassungsvormerkung wie in Deutschland existiert nicht.

8. Die Kaufsumme sollten ausländische Käufer einem Rechtsanwalt übergeben, der Mitglied des „Treuhandbuches“ ist. Dieses ist gegen Veruntreuung abgesichert.

9.  Wer einen Erstwohnsitz erwirbt, wird in Österreich steuerpflichtig. Dank der im internationalen Vergleich niedrigen Steuersätze kann dies von Vorteil sein.

10. In welchen Gemeinden Zweitwohnsitze überhaupt gekauft werden dürfen, wird von der jeweiligen Landesregierung festgelegt.

10. Wer einen Erstwohnsitz erwirbt, wird in Österreich steuerpflichtig. Dank der im internationalen Vergleich niedrigen Steuersätze kann dies durchaus von Vorteil sein.



Veröffentlicht am Montag, 14.November 2011 um 11:03 Uhr

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