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Ratgeber

Tipps für Bauherren von Pferdeimmobilien

 

Ob Neu- oder Umbau – bei der Errichtung einer pferdefreundlichen Immobilie gilt es, einige Grundlagen zu beachten. Die wichtigsten Regeln und Ratschläge

 

von Dominique Wehrmann

Wer im Garten seines Reihen- oder Einfamilienhauses einen Stall für das Pony der Kinder bauen möchte, hat schlechte Karten. In Wohngebieten ist es praktisch ausgeschlossen, eine Genehmigung für ein solches Projekt zu bekommen. In sehr seltenen Fällen kommt es vor, dass derartige Bauvorhaben in alten Dörfern, in denen noch landwirtschaftlicher Betrieb herrscht, bewilligt werden, weil der Stall zum Charakter des Umlands passt und es im Sinn der Gemeinde ist, Baulücken zu füllen. Bei diesen Lücken kann es sich um im Bebauungsplan erfasste Flächen handeln oder um solche, die im unbeplanten Innenbereich liegen (dem Innenbereich eines Ortsteils, für den noch kein Bebauungsplan erstellt wurde). Ein Privathaus mit Stall wird aber normalerweise nur in Sondergebieten genehmigt. Dort dürfen nur diejenigen Projekte errichtet werden, für die die betroffene Fläche als Bauland freigegeben wurde, zum Beispiel Wohnanlagen mit Pferdeställen. Festgelegt wird grundsätzlich, wo und auch wie eine Fläche bebaut werden darf.  Dafür gibt es sogenannte Baufenster. Diese legen fest, dass Nebengebäude (wie Pferdeställe) dürfen zum Beispiel nur unter Einhaltung eines Mindestabstands von drei Metern zum Nachbarn errichtet werden.

Auch das Prozedere bei der Antragstellung ist genauestens geregelt: Ehe man ein Grundstück erwirbt, auf dem man Pferde halten möchte, sollte man sich unverbindlich beim Bauamt erkundigen, ob ein Stallbau grundsätzlich überhaupt möglich ist. Wird im Außenbereich gebaut, sucht man am besten nicht nur das Bauamt, sondern auch die untere Landschaftsbehörde bei der Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung auf. Wenn prinzipiell die Möglichkeit zur Pferdehaltung besteht, stellt man einen Antrag auf Bauvorbescheid. Welche Formalitäten es hier gibt, kann man beim Bauamt erfragen. Ansonsten ist man gut beraten, wenn man bereits vor dem ersten Amtsgang einen Architekten, Bauingenieur oder Fachberater aufsucht, der bauvorlageberechtigt und möglichst auch noch ein Pferdekenner ist. Letzteres ist entscheidend, weil für den Bau eines Pferdestalls diverse Auflagen zu erfüllen sind. Für die sogenannten Funktionsbereiche (zum Beispiel die Mistplatte) gelten bestimmte Vorschriften, die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) festgelegt werden. Auch für den Brandschutz in Ställen gibt es gesonderte Auflagen, und man tut gut daran, mit einem Sachverständigen auf diesen Gebieten zusammenzuarbeiten, der sowohl die Bedürfnisse der Pferde als auch die der Menschen kennt.


Veröffentlicht am Montag, 04.August 2008 um 10:41 Uhr

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