Hauskauf in Brasilien
Sieben goldene Regeln
Kaufabwicklung, Nebenkosten und Aufenthaltsrecht: Vor dem Erwerb einer brasilianischen Immobilie gilt es, einige Punkte zu berücksichtigen
1. Jeder Ausländer darf Immobilien in Brasilien erwerben. Es gibt weder hinsichtlich des Werts noch in Bezug auf die Zahl der Immobilien Begrenzungen. Der Käufer wird zu 100 Prozent zum Besitzer der Immobilie und des Grundstücks. Beschränkungen gibt es lediglich in einigen Grenzgebieten und ländlichen Zonen. Die Eigentumskäufe sind mit einem Rechtsanspruch versehen, der den Eigentümer und seinen Besitz wirksam schützt.
2. Da in Brasilien eine umfangreiche Gesetzgebung zum Thema Besitz und Eigentum existiert, sollten die Formalitäten von Experten durchgeführt werden, die mit der Gesetzgebung des jeweiligen Bundesstaats sowie den Ansprechpartnern vertraut sind.
3. Für die Kaufabwicklung ist die Beantragung einer CPF-Nummer (Cadastro de Pessoas Físicas) notwendig. Dies ist eine Art Steuernummer. Sie ist obligatorisch, um die Rechtsansprüche zu sichern, und leicht unter anderem bei brasilianischen Konsulaten oder im Internet (www.receita.fazenda.gov.br) zu bekommen.
4. Ein Vorteil einer Investition in Brasilien ist die Möglichkeit, eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Dafür muss die Sume über 50.000 US-Dollar liegen (oder es müssen mindestens zehn Arbeitsplätze geschaffen werden). Zuständig für die Erteilung eines Visums ist die Policia Federal.
5. Für Nebenkosten muss man je nach Ort und Bundesstaat bis zu 7,5 Prozent des Kaufpreises ansetzen. Die Grunderwerbsteuer beträgt im Durchschnitt 2,5 Prozent, sie kann aber auch bei mehr als drei Prozent liegen.
7. Alle Kapitaltransfers sollten über die Banco Central do Brasil erfolgen. Wird dies nicht eingehalten, könnte es bei einem späteren Verkauf schwierig werden, die Gelder zurückzuführen.
2. Da in Brasilien eine umfangreiche Gesetzgebung zum Thema Besitz und Eigentum existiert, sollten die Formalitäten von Experten durchgeführt werden, die mit der Gesetzgebung des jeweiligen Bundesstaats sowie den Ansprechpartnern vertraut sind.
3. Für die Kaufabwicklung ist die Beantragung einer CPF-Nummer (Cadastro de Pessoas Físicas) notwendig. Dies ist eine Art Steuernummer. Sie ist obligatorisch, um die Rechtsansprüche zu sichern, und leicht unter anderem bei brasilianischen Konsulaten oder im Internet (www.receita.fazenda.gov.br) zu bekommen.
4. Ein Vorteil einer Investition in Brasilien ist die Möglichkeit, eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Dafür muss die Sume über 50.000 US-Dollar liegen (oder es müssen mindestens zehn Arbeitsplätze geschaffen werden). Zuständig für die Erteilung eines Visums ist die Policia Federal.
5. Für Nebenkosten muss man je nach Ort und Bundesstaat bis zu 7,5 Prozent des Kaufpreises ansetzen. Die Grunderwerbsteuer beträgt im Durchschnitt 2,5 Prozent, sie kann aber auch bei mehr als drei Prozent liegen.
6. In Brasilien vermitteln anerkannte Immobilienmakler (corretor de imóveis), die eine Ausbildung und eine Lizenz haben, Immobiliengeschäfte. Der Makler wird vom Verkäufer bezahlt und erhält je nach Objekt zwischen vier und zehn Prozent des Kaufpreises.
7. Alle Kapitaltransfers sollten über die Banco Central do Brasil erfolgen. Wird dies nicht eingehalten, könnte es bei einem späteren Verkauf schwierig werden, die Gelder zurückzuführen.
Veröffentlicht am Montag, 30.August 2010 um 12:11 Uhr
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