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Hauskauf in den USA

Kauf ohne Risiko

 

Damit beim Immobilienkauf in den USA nichts schiefgeht, sollte man die Tipps des in Naples und Ohio tätigen Rechtsanwalts Dixon F. Miller beherzigen

 



1. Notar
Das US-Rechtssystem kennt die Funktion eines zivilrechtlichen Notars nicht. Für eine rechtmäßige Übertragung genügt eine Übertragungsurkunde – deed genannt –, welche vom Verkäufer unterschrieben, von einem Notar beglaubigt und schließlich dem Käufer ausgehändigt wird. Die Beglaubigung ist lediglich eine Feststellung, dass sich der Verkäufer ausgewiesen hat und den deed in Anwesenheit des Notars unterschrieben hat. Es besteht keine Gewähr, dass der Verkäufer rechtlich imstande ist, das Grundstück zu verkaufen.

2. Grundbuch und Versicherungszusage
In den USA gibt es die Einrichtung der title insurance. Dabei handelt es sich um eine Versicherung, dass die Prüfung der Grundbücher durchgeführt worden ist und dass es bis auf von dem Versicherer aufgelistete Ausnahmen keine Eintragungen gibt, welche das Eigentumsrecht belasten. Die Ausnahmen sind zu prüfen. Sie enthalten nicht nur mögliche Mängel, die das Eigentumsrecht belasten, sondern auch Wegerechte oder gegebenenfalls auch die Verpflichtung, Mitglied einer Eigentümergemeinschaft zu werden. Das Objekt kann auch zu einer Besitzgesellschaft (Cooperative Association) gehören,
welche den Verkauf an unerwünschte Personen blockieren kann.

3. Rechtsanwalt
Er ist unerlässlich und sorgt dafür, dass Ihre rechtlichen Interessen wahrgenommen werden, etwa bei der Prüfung des Kaufvertags, der Gestaltung des Besitzes, der Prüfung der Ausnahmen oder der Durchführung des Rechtsgeschäfts (closing genannt).

4. Immobilienmakler
In den USA unterscheidet man zwischen den seller’s brokers, die für den jeweiligen Verkäufer arbeiten, und den buyer’s brokers, die vom Käufer mit der Immobiliensuche beauftragt werden.

5. Eigentümer
Häufig besteht die Möglichkeit, durch Einschaltung einer Zwischenperson, etwa einer Gesellschaft oder eines Trusts, die steuer- und nachlassrechtlichen Folgen des Grunderwerbs günstiger zu gestalten.


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Veröffentlicht am Montag, 30.August 2010 um 12:14 Uhr

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