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6. Haftung
Der Käufer haftet auch für Schäden, die vor dem Kauf angerichtet wurden, zum Beispiel für umweltliche Altlasten und Baumängel. Also baut man meist entsprechende Bedingungen in den Kaufvertrag ein und lässt nach dessen Abschluss entsprechende Inspektionen durchführen.
7. Nutzvorschriften
Die Nutzvorschriften sind jederzeit auf Anfrage bei der betreffenden Behörde erhältlich. Sie werden aber nicht durch die title insurance versichert. Besonders wenn ein Neubau oder wesentliche Änderungen beabsichtigt sind, sollte man die geltenden Nutzvorschriften einholen.
8. Fristen
Viele Verträge enthalten eine time of the essence-Klausel. Gemäß dieser Klausel verwirkt man ein vertragliches Recht, falls man von ihm nicht termingerecht Gebrauch macht.
9. Inspektion am Tag des closing
Inspizieren Sie das Objekt noch ein letztes Mal vor dem closing. Oft treten Mängel oder Schäden erst in der letzten Minute auf.
10. Vorbereitung
Der Käufer ist nach der Aushändigung des deed der neue Eigentümer. Ab diesem Zeitpunkt trägt er aber auch das Verlust- und das Haftungsrisiko. Alle notwendigen Versicherungen sollten also noch vor dem
closing mit Geltung ab Zeitpunkt des closing abgeschlossen worden sein.
Dixon F. Miller ist Anwalt bei Porter Wright Morris & Arthur, Tel.: +1 239 593 29 55, www.porterwright.com
aus Bellevue Nr. 05/2008
- Hauskauf in … : Die Übersicht. Goldene Regeln für den Hauskauf in den wichtigsten internationalen Immobilienmärkten.
Veröffentlicht am Montag, 30.August 2010 um 12:14 Uhr
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