
Finca Alegre im Nordosten Mallorcas, www.las-islas-reisen.de
Bei der großen Auswahl verwundert es kaum, dass unter den Anbietern auch vereinzelt schwarze Schafe sind. Doch wie soll man die Spreu vom Weizen trennen? Woran erkennt man einen seriösen Anbieter? Die folgenden Tipps sollen dafür sorgen, dass der Finca-Traum nichts von seiner Faszination einbüßt und der Urlaub nicht zum Alptraum wird.
- Lesen Sie im Internet unbedingt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sind zum Beispiel die Informationen zur Haftung oder die Angaben zu den Stornierungsgebühren ausreichend? Acht Tage bis einen Tag vor der Anreise sollten die Stornogebühren nicht mehr als 80 Prozent des ursprünglichen Preises betragen. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist günstig und sollte ohnehin abgeschlossen werden.
- Auf der Internetseite des Anbieters sollten einfach auffindbare, umfassende Kontaktinformationen stehen (Telefonnummer, Adresse et cetera), und es sollte dort ein persönlicher Ansprechpartner genannt werden.
- Haben Sie sich für ein Objekt entschieden, geben Sie den Namen noch einmal in eine Suchmaschine ein: Ist es gleichzeitig bei mehreren Anbietern zu finden, kann es vielleicht zu Überbuchungen kommen.
- Fragen Sie bei kleineren Anbietern an, die sich auf ihre Region spezialisiert haben und ihre Objekte kennen. Schließlich ist das Risiko, böse Überraschungen zu erleben, höher, wenn man ein Haus bucht, das auch der Anbieter selbst nicht kennt.
- Hilfreich ist es auch, zu erfahren, wie lange es die betreffende Agentur bereits gibt und wo der Gerichtsstand ist. Denn „schwarze Schafe“ halten sich oft nicht allzu lange.
- Ein Servicebüro der Agentur in der Nähe der Finca ist immer von Vorteil. Noch besser: eine 24-Stunden-Service-Rufnummer.
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Im Hinblick auf die Haftung ist zwischen „Ferienhausvermittlern“ und
„Reiseveranstaltern für Ferienhäuser“ zu unterscheiden: Im Gegensatz zu
Reiseveranstaltern können Ferienhausvermittler nicht haftbar gemacht
werden (zum Beispiel bei einem technischen Defekt). Nur der
Finca-Eigentümer haftet – und der ist vielleicht Mallorquiner oder nur
sehr schlecht über einen Verwalter erreichbar. Zum anderen erhält der
Kunde bei einem Reiseveranstalter einen sogenannten Sicherungsschein,
durch den sein Geld im Fall einer Insolvenz geschützt ist.
aus Bellevue Nr. 04/2008
Lesen Sie weiter dazu in der BELLEVUE-Heftausgabe Nr. 04/08
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