Als Reaktion auf das Urteil trat am 3. November 2007 das Decreto-Lei
Nr. 361/2007 in Kraft, das die Regelung der Reinvestition neu fasst.
Nun sind alle Gewinne aus dem Verkauf einer Wohnimmobilie von der
Steuer befreit, wenn sie in den Erwerb einer Wohnimmobilie fließen, die
entweder in Portugal oder in einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegt.
Zu der steuerlichen Ungleichbehandlung von Gebietsansässigen und -fremden stellte der EuGH am 10. Oktober 2007 fest, dass diese nicht mit Artikel 56 EGV vereinbar sei, der den freien Kapitalverkehr gewährleiste. Wenn Veräußerungsgewinne von Gebietsfremden höher besteuert würden als Gewinne, die von Gebietsansässigen erwirtschaftet werden, sei für Erstere eine Immobilieninvestition deutlich weniger attraktiv.
In welcher Weise der portugiesische Gesetzgeber dieses Urteil umsetzen wird, bleibt noch abzuwarten. Allen Steuerpflichtigen, die in den Jahren 2006 und 2007 eine Steuererklärung zur Gewinnbesteuerung abgegeben haben, wird jedoch geraten, ihren Steuerbescheid umgehend von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater mit Kenntnissen im portugiesischen Steuerrecht überprüfen zu lassen.
Die Autorin
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Veröffentlicht am Mittwoch, 06.Februar 2008 um 10:36 Uhr
Zu der steuerlichen Ungleichbehandlung von Gebietsansässigen und -fremden stellte der EuGH am 10. Oktober 2007 fest, dass diese nicht mit Artikel 56 EGV vereinbar sei, der den freien Kapitalverkehr gewährleiste. Wenn Veräußerungsgewinne von Gebietsfremden höher besteuert würden als Gewinne, die von Gebietsansässigen erwirtschaftet werden, sei für Erstere eine Immobilieninvestition deutlich weniger attraktiv.
In welcher Weise der portugiesische Gesetzgeber dieses Urteil umsetzen wird, bleibt noch abzuwarten. Allen Steuerpflichtigen, die in den Jahren 2006 und 2007 eine Steuererklärung zur Gewinnbesteuerung abgegeben haben, wird jedoch geraten, ihren Steuerbescheid umgehend von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater mit Kenntnissen im portugiesischen Steuerrecht überprüfen zu lassen.
Die Autorin
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Dr. iur. Stephanie Müller-Bromley promovierte über portugiesisches Hypothekenrecht. Sie ist unter anderem geschäftsführende Direktorin des Instituts für Portugiesisches Recht und Herausgeberin der beim Nomos-Verlag erscheinenden Reihe „Schriften zum Portugiesischen Recht“. Kontakt: www.mueller-bromley.de |
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