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Ratgeber Immobilienkauf
Den richtigen Sachverständigen finden
Was eine Immobilie wert ist, darüber kann man sich streiten. Die objektive Beurteilung ist dagegen nur dem Sachverständigen vorbehalten – doch hier gibt es eklatante Unterschiede
von Bernd Schwarz
Grundsätzlich ist die Bezeichnung „Sachverständiger“ in Deutschland nicht geschützt, und eindeutige Regelungen fehlen. Das hat zur Folge, dass es Sachverständige von unterschiedlicher Qualifikation gibt. Und: Je nach Art der Immobilie und dem vorliegenden Sachverhalt (Ermittlung der Erbanteile, Berechnung durch das Finanzamt, Wertminderung durch Schaden) werden unterschiedliche Verfahren zur Wertermittlung angewendet. Folgende Sachverständigen-Gruppen stehen dafür zur Auswahl:
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (öbuv) gibt es nur in Deutschland. Sie müssen durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt werden. Dies kann die Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer oder die Architekten- oder Ingenieurkammer eines Landes sein. Bewerber müssen bei allen bestellenden Institutionen ein Verfahren durchlaufen, in dem die persönliche und fachliche Eignung geprüft wird. Hierzu ist ein überdurchschnittlicher Sachverstand und großes Wissen auf dem jeweiligen Fachgebiet notwendig. Die öbuv-Sachverständigen werden in der Regel für fünf Jahre bestellt. Vor der Wiederbestellung wird ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, ob die Sachverständigen ihrer Pflicht zur stetigen Fortbildung nachgekommen sind.Die Pflichten eines öbuv-Sachverständigen sind Objektivität, Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit. Hierauf leistet er sogar einen Eid. Deshalb sollen nach den Prozessordnungen der verschiedenen Gerichtszweige öffentlich bestellte Sachverständige bevorzugt herangezogen werden. Das ist teils überholt, einige Gerichte haben die Zertifizierung gemäß EN ISO/IEC 17024 in ihren Forderungskatalog an die Sachverständigen aufgenommen.
Veröffentlicht am Donnerstag, 22.Dezember 2011 um 11:55 Uhr
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