Neu: Bellevue 3/2012
Das aktuelle BELLEVUE-Heft 02/2012

BELLEVUE
Ausgabe 3/2012

  • Reetdachhäuser
  • Golfimmobilien
  • Frankfurt-Special
  • Bauen in Portugal
    u. v. m.

Pfeil zurück zurück zur Übersicht | alle Themen  Pfeil zurück 1 | 2 | 3 | 4  

Ratgeber Immobilienkauf

Den richtigen Sachverständigen finden

 

Was eine Immobilie wert ist, darüber kann man sich streiten. Die objektive Beurteilung ist dagegen nur dem Sachverständigen vorbehalten – doch hier gibt es eklatante Unterschiede

 

von Bernd Schwarz

Spätestens wenn Sie Ihre Immobilie gefunden haben, werden Sie sich fragen, ob die geforderte Summe auch realistisch ist. Vielleicht denken Sie: Dann hole ich mir doch einfach einen Sachverständigen! Doch wer ist das, wo finde ich diesen, und was kostet mich das?

Grundsätzlich ist die Bezeichnung „Sachverständiger“ in Deutschland nicht geschützt, und eindeutige Regelungen fehlen. Das hat zur Folge, dass es Sachverständige von unterschiedlicher Qualifikation gibt. Und: Je nach Art der Immobilie und dem vorliegenden Sachverhalt (Ermittlung der Erbanteile, Berechnung durch das Finanzamt, Wertminderung durch Schaden) werden unterschiedliche Verfahren zur Wertermittlung angewendet. Folgende Sachverständigen-Gruppen stehen dafür zur Auswahl:

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (öbuv) gibt es nur in Deutschland. Sie müssen durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt werden. Dies kann die Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer oder die Architekten- oder Ingenieurkammer eines Landes sein. Bewerber müssen bei allen bestellenden Institutionen ein Verfahren durchlaufen, in dem die persönliche und fachliche Eignung geprüft wird. Hierzu ist ein überdurchschnittlicher Sachverstand und großes Wissen auf dem jeweiligen Fachgebiet notwendig. Die öbuv-Sachverständigen werden in der Regel für fünf Jahre bestellt. Vor der Wiederbestellung wird ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, ob die Sachverständigen ihrer Pflicht zur stetigen Fortbildung nachgekommen sind.

Die Pflichten eines öbuv-Sachverständigen sind Objektivität, Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit. Hierauf leistet er sogar einen Eid. Deshalb sollen nach den Prozessordnungen der verschiedenen Gerichtszweige öffentlich bestellte Sachverständige bevorzugt herangezogen werden. Das ist teils überholt, einige Gerichte haben die Zertifizierung gemäß EN ISO/IEC 17024 in ihren Forderungskatalog an die Sachverständigen aufgenommen.


Veröffentlicht am Donnerstag, 22.Dezember 2011 um 11:55 Uhr

Artikel drucken  Artikel drucken Artikel versenden  Artikel versenden
Pfeil zurück zurück zur Übersicht | alle Themen  Pfeil zurück 1 | 2 | 3 | 4  

Leuchtturm kaufen und die hohe See spüren

Spezialimmobilien

Leuchtturm kaufen und die hohe See spüren

Immobiliensuchende können in Jork einen über 100 Jahre alten Leuchtturm kau... mehr lesen »
Vergleichsstudie: München bietet höchste Lebensqualität

Deutschland

Vergleichsstudie: München bietet höchste Lebensqualität

Eine internationale Vergleichsstudie hat ergeben, dass die bayrische Landes... mehr lesen »
Villenviertel in Frankfurts Nobelvororten

Frankfurter Umland

Villenviertel in Frankfurts Nobelvororten

Wiesbaden & Co. bieten das, was in der Metropole Frankfurt fehlt: Villenvie... mehr lesen »
Positiver Trend für Wohnungsbau in Deutschland

Europa-Studie

Positiver Trend für Wohnungsbau in Deutschland

Der deutsche Wohnungsbau hat im europäischen Vergleich aufgeholt, rangiert ... mehr lesen »
Urlaub mit Rendite

Ferienimmobilien an der Ostsee

Urlaub mit Rendite

Ist eine Ferienimmobilie eine lohnende Investition? Wenn von Beginn an best... mehr lesen »