Hauskauf in Portugal
Zehn goldene Regeln
Klar geregelt und doch anders: Das Immobilienrecht in Portugal
1. Arbeiten Sie nur mit staatlich lizensierten Maklern zusammen, die eine sogenannte AMI-Nummer besitzen.
2. Der Verkäufer muss im Grundbuch eingetragen sein. Ist dies nicht der Fall, betont der Eigentümer seine rechtliche Stellung (etwa durch Erbschaft) aber, ist der Eintrag noch vor den Verhandlungen nachzuholen.
3. Das Grundbuchamt beim jeweils zuständigen Amtsgericht führt das Grundbuch. Es dokumentiert die Rechtsverhältnisse (Eigentümer, Hypotheken, Belastungen). Erbbaurecht und Wohnungseigentum
haben eigene Grundbücher.
4. Lassen Sie sich die Lastenfreiheit des Objekts durch Grundbuch- und Finanzamtsauszug bestätigen. Diese Dokumente müssen beim Vetragsabschluss vorliegen.
5. Auch eine gültige Bau- und Wohngenehmigung muss vorliegen. Beim Erwerb von Bauland oder dem Umbau einer Immobilie sollte die Zulässigkeit des Bauvorhabens von der zuständigen Gemeinde überprüft werden.
6. In Portugal sind Vorverträge üblich. Diese sind bereits ohne notarielle Beglaubigung rechtlich bindend, der Inhalt sollte daher möglichst genau festgelegt werden.
7. Die Vertragsverhandlungen und die Überprüfung der Dokumente sollte, wenn der Käufer des Portugiesischen nicht mächtig ist, ein deutschsprachiger Anwalt übernehmen.
8. Der "endgültige" Kaufvertrag wird von einem Notar beurkundet. Er kann frei gewählt werden. Auch hier sollte ein Rechtsbeistand anwesend sein.
9. Nach Abschluss des Kaufvertrages muss der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Dafür hat er selbst zu sorgen.
10. Der neue Eigentümer ist verpflichtet, die jährlich anfallende Grundsteuer zu entrichten. Der Steuerbescheid wird allerdings nicht nach Deutschland geschickt, daher empfiehlt es sich, einen Fiskalvertreter in Portugal zu haben, der die Schuld begleicht oder den Bescheid weiterleitet.
Veröffentlicht am Donnerstag, 26.Mai 2011 um 10:30 Uhr
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