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Leben in Österreich
Ruhestand im Alpenland
Wer seinen Wohnsitz nach Österreich verlegen möchte, muss in Bezug auf Steuer- und Erbrecht einiges beachten - und das nicht nur im Alter
von Dr. Bernhard Arlt & Dirc Kalweit
Das schätzen auch deutsche Käufer. Genau 139.919 Bundesbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich zählte die Deutsche Botschaft in Wien zum 1.7.2009. Ein Teil davon arbeitet hier, der andere verbringt seinen Ruhestand. Das Letzteres in Austria besonders gut geht, hat sich sogar bis in die USA herumgesprochen. Das amerikanische Magazin Forbes kürte im Sommer letzten Jahres Österreich gar zur Nummer eins unter den weltweit attraktivsten Ländern für Ruheständler.
Umziehen, niederlassen, genießen – ganz so einfach ist der Plan vom „Pensionisten“-Dasein (in Österreich wird offiziell nicht von Rente, sondern von Pension gesprochen) zwischen Bregenz und Wien aber nicht. Als Deutscher darf man sich aufgrund des EU-Freizügigkeitsabkommens zwar länger als drei Monate in Österreich aufhalten, die Niederlassungsfreiheit ist aber eingeschränkt. Wer hier dauerhaft leben will, muss entweder in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständiger sein, eine Ausbildung absolvieren oder nachweisen, dass er über eine Krankenversicherung und regelmäßige Einkünfte verfügt. Die lassen sich konkret beziffern. Die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sind dann ausreichend, wenn sie dem sogenannten „Ausgleichszulagenrichtsatz“ entsprechen. Der gibt das Existenzminimum für Ruheständler an und beträgt seit dem 1.11.2008 für Alleinstehende 772,40 Euro, für Ehepaare 1.158,08 Euro und für jedes Kind zusätzlich 80,95 Euro monatlich.
Immobilienerwerb: Vorteile für Übersiedler
Die Vorteile eines Daueraufenthalts sind für Haus- und Wohnungskäufer groß. Gerade in den beliebtesten Gegenden wie Tirol oder Salzburg gibt es starke Erwerbsbeschränkungen bei Zweit- beziehungsweise Ferienwohnsitzen. Nur wenige Objekte besitzen die entsprechende „Widmung“ und sind damit (egal ob für In- oder Ausländer) für eine temporäre Nutzung zugelassen. Ein Immobilienerwerb ist für Übersiedler dagegen deutlich einfacher.
Was viele wohlhabende Österreich-Liebhaber in den letzten Jahren zum Umzug bewog, war der steuerliche Aspekt, wird doch seit dem 31.7.2008 keine Erbschaft- und Schenkungsteuer mehr erhoben. Dabei muss aber beachtet werden, dass bei einem Erbfall oder einer Schenkung in Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen der beteiligten Personen und von der Art des zu übertragenden Vermögens auch nach einer Wohnsitzverlegung deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer anfallen kann. Und: Es müssen besonders in Bezug auf das deutsche Steuerrecht teilweise komplexe Spezialregelungen berücksichtigt werden, die eine langfristige Planung erfordern. Was gilt es daher in puncto Steuer- und Erbrecht zu beachten?
Veröffentlicht am Montag, 30.August 2010 um 12:25 Uhr
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