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| Mit dem Wegzug endet die unbeschränkte
Einkommensteuerpflicht in
Deutschland. Österreich wird von der deutschen Finanzverwaltung
normalerweise nicht als „Niedrigsteuerland“ im Sinne des deutschen
Außensteuergesetzes gesehen, sodass die Vorschrift der erweiterten
beschränkten Einkommensteuerpflicht nicht zum Tragen kommt. Ausnahmen
sind im Einzelfall bei bestimmten Berufsgruppen möglich, deren Zuzug
nach Österreich steuerlich gefördert wird (Wissenschaftler, Sportler,
Künstler). Bei einem Altersruhesitz in Österreich stellt sich für die Beteiligten regelmäßig die Frage, welches Recht |
In Österreich gibt es keine Erbschaftsteuer. Neubürger unterliegen aber bestimmten Beschränkungen. (Foto: Mondial) |
Bei einem solchen grenzüberschreitenden Sachverhalt richtet sich die anzuwendende Rechtsordnung nach dem deutschen beziehungsweise österreichischen „Internationalen Privatrecht“. Aus der Sicht des deutschen Internationalen Privatrechts ist bei einem deutschen Staatsangehörigen im Erbfall deutsches Erbrecht anwendbar. Da sich das auf einen Erbfall anzuwendende materielle Erbrecht nach österreichischem Internationalem Privatrecht ebenfalls nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers bestimmt, ist bei einem deutschen Staatsangehörigen mit Altersruhesitz in Österreich deutsches Erbrecht anwendbar. Dies gilt unabhängig von der Art des Nachlasses, das heißt auch bei österreichischen Immobilien.
Nachlass regeln: Welches Recht gilt?
Lediglich die Abwicklung des Nachlasses richtet sich bei unbeweglichem Vermögen nach der „lex rei sitae“, also bei österreichischen Immobilien nach österreichischem Recht (Verlassenschaftsverfahren). Bei einer Schenkung kann dagegen das anzuwendende Recht grundsätzlich frei vereinbart werden. Die Anforderungen, die im Verhältnis zwischen Deutschland und Österreich an ein wirksames Testament gestellt werden, richten sich nach völkerrechtlichen Vereinbarungen beziehungsweise ebenfalls dem jeweiligen Internationalen Privatrecht. Dabei sind verschiedene Besonderheiten zu beachten. Normalerweise sollte ein Testament im Verhältnis Deutschland – Österreich vor dem Hintergrund der bestehenden Anforderungen an die Form der letztwilligen Verfügung und des materiellen Erbrechts beider Staaten grundsätzlich handschriftlich verfasst und mit Angabe des Datums eigenhändig unterschrieben werden.
Die Nutzung einer österreichischen Immobilie als Altersruhesitz ist also mit vielen rechtlichen Fragen verbunden, die den Beteiligten oft nicht bewusst sind. Wie immer gilt es, das Für und Wider abzuwägen. Aus einkommensteuerlicher Sicht ergeben sich gerade aufgrund der Einführung der 25%-igen Abgeltungssteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen ab dem 1.1.2008 in Deutschland keine wesentlichen Vorteile. Die Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich kann jedoch in Bezug auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer wiederum durchaus attraktiv sein.
Letzten Endes entscheidet die persönliche Lebenssituation. Ganz unabhängig von Steuer- und Erbschaftsfragen ist die Wahl Österreichs als neuen Wohnsitz im Alter auf jeden Fall eine gute – und das wird sich auch so schnell nicht ändern. Schließlich wollen die Spitzenplätze auch in Zukunft verteidigt werden …
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Dr. Bernhard Arlt, Co-Autor des Artikels, ist Spezialist für internationales Steuerrecht und als Steuerberater in München tätig. Kontakt: info@bernhard-arlt.de |
aus Bellevue Nr. 02/2010
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Veröffentlicht am Montag, 30.August 2010 um 12:25 Uhr
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