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Hauskauf in Deutschland

Zehn goldene Regeln

 

Hauskäufe in Deutschland sind exakt geregelt - zum Vorteil der Käufer: Infos und Tipps zum Immobilienerwerb in Deutschland

 



Zehn goldene Regeln

1. Der Kauf von Grundstücken (bebaut oder unbebaut), Eigentumswohnungen und Erbbaurechten ist notariell zu beurkunden. Das gilt bereits für Vorverträge oder Kaufoptionen.

2. Notare unterliegen strengem Standesrecht und sind unparteiisch. Sie prüfen den Kaufvertrag, belehren über Folgen und beantragen die Grundbucheintragung.

3. Das Grundbuchamt beim jeweils zuständigen Amtsgericht führt das Grundbuch. Es dokumentiert die Rechtsverhältnisse (Eigentümer, Hypotheken, Belastungen). Erbbaurecht und Wohnungseigentum haben eigene Grundbücher.

4. Kaufinteressenten können das Grundbuch jederzeit einsehen. Auf die Richtigkeit der Eintragungen ist Verlass (öffentlicher Glaube des Grundbuchs).

5. Standortvor- und -nachteile sind am besten vor dem Kauf durch Einschaltung eines Maklers oder durch Nachbarbefragung zu erfahren.

6. Ein bestehendes Wohnobjekt sollte von einem vereidigten Sachverständigen bewertet werden (Preis,
Haustechnik, Reparaturstau, ggf. Denkmalschutzkosten). Der Verkehrswert kann auch beim städtischen Gutachterausschuss abgefragt werden.

7. Bei Erwerb eines großen Wohnobjekts oder eines vermieteten Mehrfamilienhauses empfiehlt sich das Hinzuziehen von Rechtsanwalt (Bau- und Mietrecht) und Steuerberater.

8. Der Käufer sollte vertraglich absichern, dass ihm bei unverschuldeter Rückabwicklung keine Notar- und Grundbuchkosten entstehen.

9. Der Kaufpreis wird auf ein Notaranderkonto eingezahlt. Die Auszahlung erfolgt erst, wenn alle Vorgaben lückenlos erfüllt sind.

10. Schnäppchen kann man bei Zwangsversteigerungen machen. Über Termine sowie die Unterschiede in der Kaufabwicklung informiert das zuständige Amtsgericht.


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