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Private Residences

Luxus mit Rendite

 

Luxus liegt im Trend – doch wer kann ihn sich noch leisten? In den USA haben die großen Hotelkonzerne längst eine Lösung parat: Residenzen mit Edelservice, erwerbbar für den Teil- oder den Vollbesitz. Eine Idee, die auch in Europa zum Megatrend werden könnte

 

von Johannes Bohmann

Eigentlich wollte Horst Schulze, Ex-Ritz-Carlton-Präsident und in der Szene mitunter als Deutschlands „Hotelier des Jahrhunderts“ gefeiert, mit 64 in die wohlverdiente Rente. Ein Wochenende lang hielt er es aus – dann war er mit einer neuen Idee zurück am Schreibtisch: Er gründete die Capella Hotels and Resorts, mit dem Ziel, ein Konzept zu multiplizieren, das im von Ritz-Carlton gemanagten Beisheim Center am Postdamer Platz in Berlin blendend aufgegangen war: Immobilien unter der Dachmarke einer renommierten Hotelkette zu verkaufen – und dadurch deutlich schnellere returns on investment zu generieren, als das manchmal auf Generationen angelegte „normale“ Hotelgeschäft es jemals ermöglicht.

In der großen weiten Welt, voran in den USA und der Karibik, hatte Ritz-Carlton mit diesem Modell längst reichlich Erfahrung. Dort nämlich sind Private Residences – Apartments oder Villen im Privatbesitz, die mit vollem Anschluss an die Service-Einrichtungen des zugehörigen Hotels ausgestattet sind – bereits seit Jahrzehnten gang und gäbe. Ebenso wie die Idee des Teilbesitzes an solchen Immobilien, im Jargon fractional ownership genannt: Dabei teilt man sich das Nutzungsrecht an der betreffenden Immobilie mit in der Regel drei, fünf oder sieben anderen Teilbesitzern, darf also auch nur eine entsprechend begrenzte Zeit pro Jahr dort wohnen. Ein Nachteil, der bei einer Nutzung „nur“ in Ferienzeiten nicht zu Buche schlägt, wenn das Hotel die Wohnung jederzeit picobello übergibt. Und ein Vorteil aus einer fundamentalen Perspektive: Man zahlt auch nur ein Viertel, ein Sechstel oder ein Achtel des vollen Kaufpreises.

Dass solche Modelle in Europa bisher nur schwer Fuß fassen konnten, hat vor allem einen Grund: Man denkt bei fractionals sofort an Timesharing – das hierzulande (nicht ganz zu Recht) übel beleumundet ist. Doch der entscheidende Unterschied ist: Bei fractionals wird man zum im Grundbuch mit allen Rechten eingetragenen (Teil-)Besitzer der physischen Immobilie – und nicht nur eines theoretischen Zeitwohnrechts.


BELLEVUE-Galerien:

Private Residences in Deutschland und Österreich
 
Private Residences in Portugal und Spanien



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